Finanznot Warnsystem: Unterschied zwischen den Versionen

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(klarer formuliert - wir tun alles menschenmögliche)
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Eine Bedingung für das Starten des Metalabs war es, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Die GV muss mindestens drei Monate vor dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden.
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Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen.
 
 
  
 
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Version vom 17. Mai 2006, 00:10 Uhr

Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen.