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Diskussion:Vereinsstatuten.old: Unterschied zwischen den Versionen

Christoph (Diskussion | Beiträge)
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Mag sein, dass der Gerichtsstand impliziert durch den Wirkungsbereich eh gegeben ist. Wirklich relevant ist er aber denke ich vorallem dann in Verträgen die der Verein eingeht. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 16.12.05 18:20
Mag sein, dass der Gerichtsstand impliziert durch den Wirkungsbereich eh gegeben ist. Wirklich relevant ist er aber denke ich vorallem dann in Verträgen die der Verein eingeht. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 16.12.05 18:20
Bin dafür den Gerichtsstand anzugeben. --[[Benutzer:Enki|Enki]] 19:02, 16. Dez 2005 (CET)