Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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Frank (Diskussion | Beiträge) →§7 Beendigung der Mitgliedschaft: fix für nicht-natürliche Personen |
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== §7 Beendigung der Mitgliedschaft == | == §7 Beendigung der Mitgliedschaft == | ||
# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins. | # Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod (im Falle einer natürlichen Person) bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit (im Falle einer juristischen Person) eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins. | ||
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | # Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | ||
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | # Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | ||
== §8 Rechte der Mitglieder == | == §8 Rechte der Mitglieder == |