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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Teemu (Diskussion | Beiträge)
§4 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes: "Die Betreibung"," Die Zurverfuegungstellung" -wtf ?! ;)
Teemu (Diskussion | Beiträge)
§7 Aufnahme von Mitgliedern: deutsch ausbessern
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==  §7 Aufnahme von Mitgliedern ==
==  §7 Aufnahme von Mitgliedern ==
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein eines der Organe des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt.
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Diese ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.


== §8 Beendigung der Mitgliedschaft ==
== §8 Beendigung der Mitgliedschaft ==