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ArbeitskreisSoziales/vorschlag: Unterschied zwischen den Versionen

Lavolsky (Diskussion | Beiträge)
ergänzung hörstatus for korrektheit vom aktuellen stand lol
Katze (Diskussion | Beiträge)
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* steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen
* steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen
== gemeinsamer Vorschlag (V2, einfachere Sprache) ==
Anlaufstelle:
* Die Anlaufstelle besteht aus wenigen Personen, z.B. 3.
* Menschem mit einem Problem können sich bei der Anlaufstelle melden. Die Anlaufstelle kann Vertrauensperson sein. Das heißt, sie unterstützt die Person im Konflikt. Es kann aber auch jemand anders Vertrauensperson sein.
* Mögliche Aufgaben der Anlaufstelle: erste Kontaktstelle, Leuten die richtigen Wege zeigen, Strukturen erklären. Also ist die Anlaufstelle für neue Leuten. Oder für Leute, die nicht oft da sind. Oder wenige andere Leute im Metalab kennen.
Sozialplenum:
* Das Sozialplenum ist ein offenes, regelmäßiges Treffen. Das Sozialplenum kümmert sich um soziale Themen. Also z.B. Streit zwischen Menschen, soziale Regeln im Metalab, Strafen wie Hausverbote, neue Metalab-Schlüssel, usw.
* Alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Mitglieder können anderen Nicht-Mitgliedern erlauben zu kommen.
* Das Plenum darf etwas entscheiden, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen.
* Es gibt eine Person, die ein Protokoll macht. Im Protokoll stehen nur die wichtigen Dinge. Nicht jedes Detail.
* Das Sozialplenum kann Leuten Metalab-Schlüssel geben. Das Sozialplenum kann Schlüssel wieder wegnehmen. Dafür muss es einen Grund geben. So hat das Plenum auch eine positive Aufgabe. Alle Keymember müssen ein Mal dort gewesen sein.
* Das Sozialplenum kann Leute vom Metalab ausschließen. Diese Leute dürfen dann nicht mehr in das Metalab kommen. Das macht das Sozialplenum gemeinsam mit dem Vorstand.
* Der Vorstand darf ein "Veto" einlegen. Das heißt, der Vorstand muss jeder Entscheidung zustimmen. Sonst gilt sie nicht.
* Der Vorstand darf temporäre Maßnahmen bestimmen. Zum Beispiel eine Strafe wie ein Hausverbot. Die Strafe gilt bis zum nächsten Sozialplenum. Dort kann die Person kommen. Auf dem Plenum kann sie dann erklären, was passiert ist. Sie darf aber nicht mit-bestimmen.
* Jedes Thema wird nur ein Mal besprochen. Das Sozialplenum entscheidet selbst ob ein Thema ein zweites Mal besprochen wird. Das kann sein, weil es neuen Informationen gibt.
"Taskforces":
* Manche Themen sind vertraulich. Es sollen also nicht alle wissen, worum es geht. Das ist zum Beispiel bei sexueller Gewalt so. Diese Themen werden nicht mit allen besprochen.
* Das Plenum bestimmt eine kleine Gruppe (2-3 Leute). Diese Gruppe heißt "Taskforce". Diese Gruppe bespricht das vertrauliche Thema alleine. Die Person mit einem Problem darf mitbestimmen, wer in der Taskforce ist.
* Es kann nur eine Taskforce geben, wenn 7 Mitglieder da sind.
* Die Taskforce arbeitet 3 Monate lang. Dann muss die Taskforce erzählen, was sie gearbeitet hat. an das Sozialplenum. Dann arbeitet sie nochmal 3 Monate lang. Dann muss die Taskforce entscheiden.
* Es gibt einen Bericht. Darin stehen die wichtigen Gründe für die Entscheidung. Die Taskforce schickt den Bericht an den Vorstand.
* Der Vorstand darf ein "Veto" einlegen. Das heißt, der Vorstand muss jeder Entscheidung zustimmen. Sonst gilt sie nicht.
Vorstand - doppelte Punkte sind der Vollständigkeit halber dabei
* In manchen Situationen muss man schnell handeln. Dann Vorstand kann dann eingreifen und sofort Maßnahmen treffen. Die Maßnahmen wie Hausverbot gelten bis zum nächsten Sozialplenum. Dort gibt es beim nächsten Sozialplenum einen Bericht.
* bei Entscheidungen des Sozialplenum hat der Vorstand ein Veto
* bei Ausschlüssen muss der Vorstand miteinbezogen werden
Schiedsgericht:
* Wir müssen ein Schiedsgericht haben. Das steht im Gesetz.
* Das Schiedsgericht kann auch verwendet werden, um Streit zu besprechen.
== gemeinsamer Vorschlag (V2024-09-11) ==
Website:
* Informationen zu Anlaufstelle und Sozialplenum sollen auch auf ÖGS verfügbar sein
Anlaufstelle:
* Betroffene können sich ein Mitglied als Vertrauensperson wählen, dass sie im Konflikt unterstützt. Das kann ein Mitglied der Anlaufstelle sein, muss es aber nicht.
* Die Anlaufstelle soll um mindestens eine Person erweitert werden, die ÖGS kann.
* Mögliche Aufgaben: erste Kontaktstelle, Leute weiterleiten, Strukturen erklären (besonders für neue Leute oder Menschen die nicht oft da sind und nicht viele kennen)
Sozialplenum:
* ÖGS Dolmetschung für jedes Sozialplenum wäre ideal, ist aber gerade nicht finanzierbar.
* Wie oft das Plenum stattfindet ist noch nicht festgelegt, alle 1-2 Monate war im Gespräch. Wird sich nach den ersten Treffen herauskristallisieren.
* Alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben
* Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 5x stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen
* Am Beginn des Plenums wird allen Teilnehmenden nochmal das Informationsmaterial zum Umgangen mit Gehörlosen und die Teilnahme an einem der Sensibilisierungsworkshops nahegelegt
* Das Sozialplenum wählt eine protokollierende Person, die fasst die wesentlichen Punkte zusammen
* Das Sozialplenum kann Schlüssel ausgeben sowie mit Begründung sperren (positive Aufgabe, alle hörende Keymember waren zumindest 1x auf einem Sozialplenum)
* Über Ausschlüsse entscheidet das Sozialplenum gemeinsam mit dem Vorstand
* Der Vorstand hat ein Vetorecht. Entscheidungen sind erstmal gültig aber können durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden
* Eine Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht abstimmen). In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden
* Das Sozialplenum entscheidet selbst ob bei neuen Informationen eine Sache nochmal behandelt wird
* Dokumentation der Entscheidungen in einem Ordner, der vor Ort von Mitgliedern einsehbar ist und im Vorstandsspind gelagert wird.
"Taskforces":
* Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
* Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7 Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen
* Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie zB Konsequenzen oder Streitschlichtung wird am Sozialplenum in Absprache berichtet.
* Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand. Dieser hat ein Vetorecht
Vorstand - doppelte Punkte sind der Vollständigkeit halber dabei
* der Vorstand interveniert bei zeitlich dringenden Angelegenheiten, in solchen Fällen folgt ein kurzer Bericht am nächsten Sozialplenum. Maßnahmen wie Hausverbot gelten bis zum nächsten Sozialplenum
* bei Entscheidungen des Sozialplenum hat der Vorstand ein Veto
* bei Ausschlüssen muss der Vorstand miteinbezogen werden
Schiedsgericht:
* steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen
[[Kategorie:Veranstaltungen]]
[[Kategorie:Protokolle]]