2023-09-24 Generalversammlung/Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
Qchen (Diskussion | Beiträge) Kategorie Generalversammlung |
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Becca liest vor | Becca liest vor | ||
* 113 | * 113 reguläre Mitglieder | ||
* 13 keinen | * 13 keinen | ||
* 5 erhöhten | * 5 erhöhten | ||
* 24 ermäßigten Beitrag | * 24 ermäßigten Beitrag | ||
Insgesamt daher so | |||
* 155 Mitglieder (-6) | * 155 Mitglieder (-6) | ||
* Mehr als 60 Keymember | * Mehr als 60 Keymember | ||
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* Es gab ein Straßenfest (tm) mit Bühne und Party | * Es gab ein Straßenfest (tm) mit Bühne und Party | ||
* Maker Faire 2023 wo wir das erste mal den Dome hingebracht haben | * Maker Faire 2023 wo wir das erste mal den Dome hingebracht haben | ||
* Chaos Communication Camp mit Dome und Telefonzelle, waren | * Chaos Communication Camp mit Dome und Telefonzelle, waren sehr zentral und sichtbar mit entsprechender Beleuchtung | ||
== Projekte == | == Projekte == | ||
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[Diskussion] | [Diskussion] | ||
=> Nächster Antrag (16) | |||
[Diskussion] | [Diskussion] | ||
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(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter*in schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied als Schiedsrichter*in namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. | (2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter*in schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied als Schiedsrichter*in namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. | ||
===== Abstimmung ===== | ===== Abstimmung ===== | ||
Zeile 399: | Zeile 398: | ||
Cube | Cube | ||
==== | ==== Schriftführende Stellvertreter*in ==== | ||
Nicole | Nicole | ||
Zeile 430: | Zeile 429: | ||
* € 1.500 Lasern | * € 1.500 Lasern | ||
* € 3.000 Spenden | * € 3.000 Spenden | ||
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* € '''77.337 Ausgaben''', davon: | * € '''77.337 Ausgaben''', davon: | ||
* € 45.000 Miete | * € 45.000 Miete | ||
Zeile 449: | Zeile 448: | ||
Ende! | Ende! | ||
[[Kategorie:Generalversammlung]] |