Vereinsstatuten Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Einleitung == | == Einleitung == | ||
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* das ist möglich, obwohl (vorraussichtlich) ein beachtlicher teil der beiträge für die grundfinanzierung draufgehen wird ? --[[User:Atrox|Atrox]] Boomtime, the 45th day of The Aftermath in the YOLD 3171 | * das ist möglich, obwohl (vorraussichtlich) ein beachtlicher teil der beiträge für die grundfinanzierung draufgehen wird ? --[[User:Atrox|Atrox]] Boomtime, the 45th day of The Aftermath in the YOLD 3171 | ||
* das ist genaus so möglich wie die Tatsache, dass plötzlich niemand mehr Mitgliedbeiträge zahlen möche. Allerdings mit dem Unterschied, das in diesem Fall die angekauften Sachen in das Vermögen des Vereins übergehen. Wohingegen die Nichtbereitschaft Mitgliedsbeiträge zu zahlen, zu mehr Eigentum des Nichtzahlers führt. Das Ganze ist ein wenig von der Idee des [http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/schmitt/text6.htm Schwundgeld] inspiriert, die darin besteht die Steuerzahler zu motivieren ihre Beiträge frühzeitig zu zahlen, bzw. das Geld im Umlauf zu halten und nicht irgendwo liegen zu lassen (5 Euro mit dem Lötzinn für ein Projekt angeschafft wurden, bringen dem Verein mehr, als 5 Euro mehr am Konto) --[[User:Andreas|Andreas]] 2. Dez. 2005 | |||
== §9.8 Das Recht der Mitglieder im Namen des Vereins aufzutreten == | == §9.8 Das Recht der Mitglieder im Namen des Vereins aufzutreten == | ||
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== §13.5 Der [[Wohlwollende Organisator]] == | == §13.5 Der [[Wohlwollende Organisator]] == | ||
Dieser ist eine Dummy Funktion innerhalb der Statuten, die es der [[Guru Meditation]] erlaubt für eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Funktion einer Person zu übertragen. Ohne dafür jedesmal die Statuten ändern zu müssen. | Dieser ist eine Dummy Funktion innerhalb der Statuten, die es der [[Guru Meditation]] erlaubt für eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Funktion einer Person zu übertragen. Ohne dafür jedesmal die Statuten ändern zu müssen. | ||
== §15 Die Pflicht zur Öffentlichkeit == | == §15 Die Pflicht zur Öffentlichkeit == | ||
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== §17.6 Das Delegierungsrecht == | == §17.6 Das Delegierungsrecht == | ||
Dieser Paragraph ermöglicht es einem Funktionär, seine Funktion teilweise oder ganz für eine begrenzte Zeit an jemanden anderen abzugeben. Gibt | Dieser Paragraph ermöglicht es einem Funktionär, seine Funktion teilweise oder ganz für eine begrenzte Zeit an jemanden anderen abzugeben. Gibt ihm aber auch das Recht, diese Funktion jederzeit wieder selbst zu übernehmen. | ||
== §19.3 Frühzeitige Fehlerkorrektur == | == §19.3 Frühzeitige Fehlerkorrektur == | ||
Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen von sich aus bzw. auf Anfrage aktiv werden, bevor es zu einer Eskalation der Situation kommt | Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen von sich aus bzw. auf Anfrage aktiv werden, bevor es zu einer Eskalation der Situation kommt | ||
[[Kategorie:Verein]] |