2013-05-10 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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JETZT:
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das
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verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne
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der §§ 34ff BAO zu verwenden. Soweit möglich soll das Vermögen einer Organisation zufallen,
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die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt.
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Im Falle der freiwilligen Auflösung, bei behördlicher Auflösung des Vereines
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sowie auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweck ist das
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verbleibende Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige
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Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden.
 
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Version vom 5. April 2013, 16:23 Uhr

Zeit

Fr 10.05.2013 19:00

Tagesordnung

  1. Wahl eines/r Moderators/in
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Bericht der RechnungsprüferInnen
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahl eines neuen Vorstandes
    BewerberInnen
    Obmann/Obfrau: ?
    SchriftfuehrerIn: ?
    KassierIn: ?
  6. Entlastung der RechnungsprüferInnen
  7. Wahl der RechnungsprüferInnen
  8. Statutenänderung:

JETZT:

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34ff BAO zu verwenden. Soweit möglich soll das Vermögen einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt.

VORSCHLAG NEU:

Im Falle der freiwilligen Auflösung, bei behördlicher Auflösung des Vereines sowie auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweck ist das verbleibende Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden.

  1. Sonstiges


Protokoll