2011-11-05 Generalversammlung/Geschäfte mit Clifford: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2013, 14:19 Uhr
Wir, die Generalversammlung des Metalab, genehmigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Verein und dem Rechnungsprüfer Clifford Wolf in folgender Form: Der Verein darf von Clifford Wolf Bauteile und Ähnliches erwerben, wobei dieser durch Vorlage seiner Eingangsrechnungen dem Vorstand (ggf. vertreten durch den Kassier) nachweisen muss, dass er durch diese Geschäfte keinen Gewinn macht (Durchlaufposten). Falls die Originalrechnungen Liefergebühren o.ä. beinhalten, dürfen diese ggf. vereinfachend (z.B. proportional dem Gegenwert der Waren unter Vernachlässigung des tatsächlichen Zustandekommens dieser Gebühren wie Warengewicht oder Warenvolumen) abgerechnet werden.