2011-11-05 Generalversammlung/Statutenänderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(gemeinsame vertretung)
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2011, 01:08 Uhr


vertretungsrecht
ORIGINAL
(8) Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau der/die Schriftführer/in, bei
dessen/deren Verhinderung der/die Kassiers/in, bei dessen/deren Verhinderung etwaige Beisitzer.
mittel 

NEU
(8) Im Fall der Verhinderung eines gewählten Vorstandsmitgliedes (Obfrau, Schriftführer, Kassierin)
kann dieses durch die anderen gewählten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden.





ORIGINAL
(1) Die Tätigkeit des Vereins und seiner Mitglieder erfolgt ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken
    und ist nicht auf Gewinn gerichtet.
    
NEU
(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die 
    Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet von Kunst, Wissenschaft und Forschung.


ORIGINAL
(2) Ziele des Vereins sind insbesondere:
   * die Förderung der Entwicklung von sozialen und technologischen Innovationen,
   * die Schaffung von horizontalen Strukturen für den Wissensaustausch,
   * die Förderung von Jugendlichen durch Schaffung von Möglichkeiten zu kreativer Selbstverwirklichung sowie
   * die Förderung der experimentellen und theoretischen Erforschung der Auswirkungen kreativproduktiver Freiräume auf den urbanen Raum.

NEU
(2) Ziele des Vereins sind insbesondere:
   *  die Förderung von Kunst, Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt Entwicklung sozialer und technologischer Innovationen
      sowie Schaffung von horizontalen Strukturen für den Wissensaustausch,

   *  in diesem Rahmen die Förderung von Jugendlichen bei kreativer Selbstverwirklichung besonders im Bereich Wissenschaft und Forschung
      sowie die Förderung experimenteller und theoretischer Erforschung der Auswirkungen kreativproduktiver Freiräume auf den urbanen Raum.


ORIGINAL
(§3 . 3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch
 (a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge,
 (b) Spenden, Sammlungen, öffentliche Förderungen und sonstige Zuwendungen,
 (c) den Verkauf von Merchandise, sowie
 (d) Erträge aus der Durchführung von Veranstaltungen

NEU
(§3 . 3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch
 (a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge,
 (b) Spenden, Sammlungen, öffentliche Förderungen und sonstige Zuwendungen,
 (c) Verkauf von Merchandise
 (d) Getränkeverkauf
 (e) Durchführung von Veranstaltungen
 (f) Bereitstellung und Verleih von Werkzeugen
 (g) Verwaltung von Vermögen
 (h) Führung von Unternehmen