2011-03-17 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin. | Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin. | ||
*Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht: | *Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht: | ||
− | Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier | + | Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder. |
''Vereinszweck & -mittel" | ''Vereinszweck & -mittel" |
Version vom 17. März 2011, 17:45 Uhr
Zeit
Do. 17.03.2011, 19:00
Tagesordnung
(änderungen und kandidaturen bitte an core oder den vorstand)
- Wahl eines Moderators
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines neuen Vorstandes
- Entlastung der Rechnungsprüfer
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Sonstiges
Statutenänderungen:
Gegenseitige Vertretung der Vorstandsposten
- Bisherige Regelung laut Statuten:
Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau der/die Schriftführer/in, bei dessen/deren Verhinderung der/die Kassiers/in, bei dessen/deren Verhinderung etwaige Beisitzer.
- Vom Vorstand 2010/2011 wurde der Wunsch geäußert die Vertretung anders zu regeln. Vorschlag der neuen Statuten:
Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmann/Obfrau der/die Schriftführer/in und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Schriftführers/in tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Kassiers/Kassierin tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Schriftführer/in.
Kürzere Version:Im Fall der Verhinderung darf an die Stelle eines Vorstandmitgliedes jedes sonstige Vorstandsmitglied treten.
Geldangelegenheiten des Vereins
- Bisherige Regelung laut Statuten:
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.
- Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht:
Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder.
Vereinszweck & -mittel"
- Anpassung an die Realität nach Vorschlag des Steuerberaters
- Text TBA
Ehrenmitgliedschaften:
Enki? Frank?
Protokoll
kommt erst danach ;)