2011-03-17 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vereinsorgane.  
 
Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vereinsorgane.  
  
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''Vereinszweck & -mittel"
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* Anpassung an die Realität nach Vorschlag des Steuerberaters
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* Text TBA
  
 
'''Ehrenmitgliedschaften:'''
 
'''Ehrenmitgliedschaften:'''

Version vom 9. März 2011, 00:16 Uhr

Zeit

Do. 17.03.2011, 19:00

Tagesordnung

(änderungen und kandidaturen bitte an core oder den vorstand)

  1. Wahl eines Moderators
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Bericht der Rechnungsprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahl eines neuen Vorstandes
    Bewerber(innen)
    Obmann: fin,Vandebina, ?
    Schriftfuehrer: fin,Vandebina, ?
    Kassier: Thomas R. Koll (TomK32),meta ?
  6. Entlastung der Rechnungsprüfer
  7. Wahl der Rechnungsprüfer
  8. Sonstiges

Statutenänderungen:

Gegenseitige Vertretung der Vorstandsposten

  • Bisherige Regelung laut Statuten:

Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau der/die Schriftführer/in, bei dessen/deren Verhinderung der/die Kassiers/in, bei dessen/deren Verhinderung etwaige Beisitzer.

  • Vom Vorstand 2010/2011 wurde der Wunsch geäußert die Vertretung anders zu regeln. Vorschlag der neuen Statuten:

Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmann/Obfrau der/die Schriftführer/in und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Schriftführers/in tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Kassiers/Kassierin tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Schriftführer/in.

Kürzere Version:Im Fall der Verhinderung darf an die Stelle eines Vorstandmitgliedes jedes sonstige Vorstandsmitglied treten.

Geldangelegenheiten des Vereins

  • Bisherige Regelung laut Statuten:

Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.

  • Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht:

Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vereinsorgane.

Vereinszweck & -mittel"

  • Anpassung an die Realität nach Vorschlag des Steuerberaters
  • Text TBA

Ehrenmitgliedschaften:

Enki? Frank?

Protokoll

kommt erst danach ;)