COVID-19
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Generelle Hinweise
Komm vorbei, das Metalab hat offen! Wir sind seit 20.04.2022 unter folgenden Bedingungen gemäß der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung sowie der 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung 2022 geöffnet:
Allgemeines
- Das Metalab ist für alle Besuchenden geöffnet.
- Beim Betreten des Metalabs ist ein 2G-Nachweis gegenüber einem Keymember vorzuweisen bzw. als Keymember stets dabei zu haben.
- Kein Besuch des Metalabs, wenn du dich krank fühlst!
- Haltet euch an die üblichen Corona-Schutzmaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, nicht ins Gesicht greifen, in die Armbeuge niesen oder husten, etc.).
- Lüfte bitte so lange und so oft wie möglich durch.
Maske
- Das Tragen einer Maske ist im Metalab nicht erforderlich.
Veranstaltungen
- Veranstaltungen im Metalab sind ohne besondere Einschränkungen möglich.
Kontaktverfolgung
- Trage bitte bei einem Besuch bitte deine Kontaktdaten (Personenidentifikation und eine Kontaktmöglichkeit) in dem vorgedruckten Formular ein und stecke es in einem Kuvert, welches mit Datum und Uhrzeit versehen ist, in den Tresor. Kuvert und Formular findest du am Whiteboard im Hauptraum. Diese Kontaktdaten dienen ausschließlich der Verständigung im Falle von COVID-19-Vorfällen, andernfalls werden die Kuverts nach ca. einer Woche ungeöffnet vernichtet.
Wir haben die entsprechenden Verordnungen im Blick und evaluieren laufend die Situation, diese Regelungen werden bei Bedarf angepasst.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich dieser Regeln wende dich bitte an .
Medien
- Das Contact-Tracing-Formular gibt es hier: Datei:Contact tracing.pdf (Datei:Metalab Contact Tracing Form.odg im LibreOffice Draw-Format)
Zusatzinformationen
2G-Nachweis
Zusammenfassend sind folgende Nachweise gültig:
- Genesung
- ein Genesungszertifikat über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
- ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist
- Impfung nach Genesung
- ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
- ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
- Impfung
- ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als 270 Tage ist
- ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als 270 Tage ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung
- ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als 270 Tage ist
- ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als 270 Tage ist
- Als Impfnachweis gilt
- ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass")
- ein internationaler Impfpass, in welchem eine Impfung von Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson&Johnson eingetragen ist
- Für Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen (bis zum 9. Schuljahr), gilt auch ein vollständiger "Ninja-Pass" als 2G-Nachweis (auch am Wochende der entsprechenden Woche)
- Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Personen, welche aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht geimpft werden können, sofern diese eine ärztliche Bestätigung vorweisen können.
2G-Check
Für einen 2G-Check gibt es drei offizielle Applikationen:
- GreenCheck.gv.at, eine Webapplikation, die auf allen Handies, Tablets und Notebooks funktionieren sollte.
- GreenCheck im Apple App Store
- GreenCheck im Google Play Store
Schulungen für Keymember
Finden laut Kalender über BigBlueButton unter https://bbb.metalab.at/b/rip-iox-yjw-8mh statt.