2017-05-19 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Leyrer (Diskussion | Beiträge) Antrag # 6 gestrichen/zurückgezogen |
||
Zeile 119: | Zeile 119: | ||
| 5 || Im Metalab dürfen nur Events mit direktem Metalab-Bezug (Metaday, Hackathon, Metafunk...) und keine Events von Drittorganisationen (XY-Usergroup, Funkfeuer, C3W, Netzpat...) stattfinden. || Anscheinend sind Events/Drittorganisation im Metalab nicht mehr gerne gesehen. Ich hätte das gerne über die GV entschieden/bestätigt. || || [[User:leyrer|leyrer]] | | 5 || Im Metalab dürfen nur Events mit direktem Metalab-Bezug (Metaday, Hackathon, Metafunk...) und keine Events von Drittorganisationen (XY-Usergroup, Funkfeuer, C3W, Netzpat...) stattfinden. || Anscheinend sind Events/Drittorganisation im Metalab nicht mehr gerne gesehen. Ich hätte das gerne über die GV entschieden/bestätigt. || || [[User:leyrer|leyrer]] | ||
|- | |- | ||
| 6 || Events von Drittorganisationen (XY-Usergroup, Funkfeuer, C3W, Netzpat, ...), die im Metalab abgehalten werden, sind auf 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu limitieren. || Regelung um die mir kommunizierte große psychische Belastung der Metalab-Member durch "große" Events div. Drittorganisationen zu mindern, falls diese weiterhin das Metalab nutzen dürfen. || || [[User:leyrer|leyrer]] | | 6 || <del>Events von Drittorganisationen (XY-Usergroup, Funkfeuer, C3W, Netzpat, ...), die im Metalab abgehalten werden, sind auf 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu limitieren.</del> || <del>Regelung um die mir kommunizierte große psychische Belastung der Metalab-Member durch "große" Events div. Drittorganisationen zu mindern, falls diese weiterhin das Metalab nutzen dürfen.</del> Gestrichen/zurückgezogen nach dem Diskussionstermin am 2017-05-13 || || [[User:leyrer|leyrer]] | ||
|- | |- | ||
| 7 || Die Generalversammlung möge den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Wahlordnung ( Antrag 8 ) mit frühestens "folgende Generalversammlung" festsetzen || Ein sofortiges Inkrafttreten wäre wohl eine Überforderung sowohl der Moderation als auch des Vorstandes und der Wahlberechtigten || || [[User:AndiStern|AndiStern]] | | 7 || Die Generalversammlung möge den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Wahlordnung ( Antrag 8 ) mit frühestens "folgende Generalversammlung" festsetzen || Ein sofortiges Inkrafttreten wäre wohl eine Überforderung sowohl der Moderation als auch des Vorstandes und der Wahlberechtigten || || [[User:AndiStern|AndiStern]] |