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Diskussion:2017-05-19 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

AndiStern (Diskussion | Beiträge)
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Reox (Diskussion | Beiträge)
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** Ich weiß nicht ganz worauf du hinaus willst. Die Rechnungsprüfer haben in ihrem Bericht darüber zu informieren wenn zB statutenwiedrig Dinge vom Vorstand gemacht wurden, etwa Insichgeschäfte ohne Beschluss eines anderen Vorstandsmitglieds. Ich verstehe deine Intention und bin dem Antrag auch nicht ganz abgeneigt, dass auch der Vorstand die Genehmigung der GV braucht. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST)
** Ich weiß nicht ganz worauf du hinaus willst. Die Rechnungsprüfer haben in ihrem Bericht darüber zu informieren wenn zB statutenwiedrig Dinge vom Vorstand gemacht wurden, etwa Insichgeschäfte ohne Beschluss eines anderen Vorstandsmitglieds. Ich verstehe deine Intention und bin dem Antrag auch nicht ganz abgeneigt, dass auch der Vorstand die Genehmigung der GV braucht. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST)
*** Eigentlich ists nicht wirklich wichtig, ich sehs nach den letzten Mailinglistendiskussionen (Troll, Paragraphenreiterei) ziemlich neutral - da gibts ernstere Probleme. Andererseits vermute ich, dass für die durchschnittliche RechnungsprüferIn allein schon der Begriff des I. bisher unbekannt war.
*** Eigentlich ists nicht wirklich wichtig, ich sehs nach den letzten Mailinglistendiskussionen (Troll, Paragraphenreiterei) ziemlich neutral - da gibts ernstere Probleme. Andererseits vermute ich, dass für die durchschnittliche RechnungsprüferIn allein schon der Begriff des I. bisher unbekannt war.
**** Das ist eigentlich schlecht ;) Ich habe mehrere Artikel gelesen die explizit schreiben wie wichtig das Amt des Rechnungsprüfers ist und betonen, dass es Sinn macht in den Statuten festzuhalten wer dafür in Frage kommt (eben Personen die sich mit der Materie gut auskennen).--[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 16:39, 18. Apr. 2017 (CEST)
* Uuund dann gibts da den §6 Absatz 4 des Vereinsgesetz 2002, wo gefordert wird, dass Insichgeschäfte der Zustimmung eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters bedürfen. Rechnungsprüfung ist definitiv nicht dazu befugt.
* Uuund dann gibts da den §6 Absatz 4 des Vereinsgesetz 2002, wo gefordert wird, dass Insichgeschäfte der Zustimmung eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters bedürfen. Rechnungsprüfung ist definitiv nicht dazu befugt.
** Ja, das stimmt. Meine Formulierung war vielleicht etwas missverständlich. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST)
** Ja, das stimmt. Meine Formulierung war vielleicht etwas missverständlich. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST)