Diskussion:2017-05-19 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Reox (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
* Ja, besser wäre wirklich, die Insichgeschäfte in §12 Aufgaben des Vorstandes zu erwähenen. Dass sich der Vosrstand selbst kontrollieren soll, halt ich für suboptimal. | * Ja, besser wäre wirklich, die Insichgeschäfte in §12 Aufgaben des Vorstandes zu erwähenen. Dass sich der Vosrstand selbst kontrollieren soll, halt ich für suboptimal. | ||
** Falsch ist es sicher nicht. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST) | |||
* Solange Insichgeschäfte ( mit Vorstandsmitgliedern) nicht in den Statuten erwähnt werden, was sollte die Rechnungsprüfung dann kontrollieren? | * Solange Insichgeschäfte ( mit Vorstandsmitgliedern) nicht in den Statuten erwähnt werden, was sollte die Rechnungsprüfung dann kontrollieren? | ||
** Die anderen Gesetzlichen Vorgaben müssen ja auch kontrolliert werden. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST) | |||
* kleiner Unterschied zwischen genehmigen und beschliessen: Vorstand beschliesst ( gestaltet die Inhalte ), GV genehmigt ( erlaubt ) oder lehnt ab ( erlaubt nicht ). Voraussetzung für eine Genehmigung: GV wird hinsichtlich Gestaltung der Inhalte informiert. Bei Kontrolle durch die Rechnungsprüfung wird die GV '''nicht''' zwingend informiert - war das Deine Intention? | * kleiner Unterschied zwischen genehmigen und beschliessen: Vorstand beschliesst ( gestaltet die Inhalte ), GV genehmigt ( erlaubt ) oder lehnt ab ( erlaubt nicht ). Voraussetzung für eine Genehmigung: GV wird hinsichtlich Gestaltung der Inhalte informiert. Bei Kontrolle durch die Rechnungsprüfung wird die GV '''nicht''' zwingend informiert - war das Deine Intention? | ||
** Ich weiß nicht ganz worauf du hinaus willst. Die Rechnungsprüfer haben in ihrem Bericht darüber zu informieren wenn zB statutenwiedrig Dinge vom Vorstand gemacht wurden, etwa Insichgeschäfte ohne Beschluss eines anderen Vorstandsmitglieds. Ich verstehe deine Intention und bin dem Antrag auch nicht ganz abgeneigt, dass auch der Vorstand die Genehmigung der GV braucht. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST) | |||
* Uuund dann gibts da den §6 Absatz 4 des Vereinsgesetz 2002, wo gefordert wird, dass Insichgeschäfte eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters. Rechnungsprüfung ist definitiv nicht dazu befugt. | * Uuund dann gibts da den §6 Absatz 4 des Vereinsgesetz 2002, wo gefordert wird, dass Insichgeschäfte eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters. Rechnungsprüfung ist definitiv nicht dazu befugt. | ||
** Ja, das stimmt. Meine Formulierung war vielleicht etwas missverständlich. --[[Benutzer:Reox|Reox]] ([[Benutzer Diskussion:Reox|Diskussion]]) 15:47, 18. Apr. 2017 (CEST) |