2011-11-05 Generalversammlung/Geschäfte mit Clifford: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Generalversammlung]]

Aktuelle Version vom 21. Januar 2013, 14:19 Uhr

Wir, die Generalversammlung des Metalab, genehmigen Rechtsgeschäfte
zwischen dem Verein und dem Rechnungsprüfer Clifford Wolf in folgender
Form: Der Verein darf von Clifford Wolf Bauteile und Ähnliches erwerben,
wobei dieser durch Vorlage seiner Eingangsrechnungen dem Vorstand (ggf.
vertreten durch den Kassier) nachweisen muss, dass er durch diese
Geschäfte keinen Gewinn macht (Durchlaufposten). Falls die
Originalrechnungen Liefergebühren o.ä. beinhalten, dürfen diese ggf.
vereinfachend (z.B. proportional dem Gegenwert der Waren unter
Vernachlässigung des tatsächlichen Zustandekommens dieser Gebühren
wie Warengewicht oder Warenvolumen) abgerechnet werden.