2011-11-05 Generalversammlung/Geschäfte mit Clifford: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir, die Generalversammlung des metalab, genehmigen Rechtsgeschaefte
Wir, die Generalversammlung des Metalab, genehmigen Rechtsgeschäfte
zwischen dem Verein und dem Rechnungspruefer Clifford Wolf in folgender
zwischen dem Verein und dem Rechnungsprüfer Clifford Wolf in folgender
Form: Der Verein darf von Clifford Wolf Bauteile und Aehnliches erwerben,
Form: Der Verein darf von Clifford Wolf Bauteile und ähnliches erwerben,
wobei dieser durch Vorlage seiner Eingangsrechnungen dem Vorstand (ggf.
wobei dieser durch Vorlage seiner Eingangsrechnungen dem Vorstand (ggf.
vertreten durch den Kassier) nachweisen muss, dass er durch diese
vertreten durch den Kassier) nachweisen muss, dass er durch diese
Geschaefte keinen Gewinn macht (Durchlaufposten). Falls die
Geschäfte keinen Gewinn macht (Durchlaufposten). Falls die
Originalrechnungen Liefergebueren o.Ae. beinhalten, duerfen diese ggf.
Originalrechnungen Liefergebühren o.ä. beinhalten, dürfen diese ggf.
vereinfachend (z.B. proportional dem Gegenwert der Waren unter
vereinfachend (z.B. proportional dem Gegenwert der Waren unter
Vernachlaessigung des tatsaechlichen Zustandekommens dieser Gebueren
Vernachlässigung des tatsächlichen Zustandekommens dieser Gebühren
wie Warengewicht oder Warenvolumen) abgerechnet werden.
wie Warengewicht oder Warenvolumen) abgerechnet werden.
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Version vom 11. Oktober 2011, 08:08 Uhr

Wir, die Generalversammlung des Metalab, genehmigen Rechtsgeschäfte
zwischen dem Verein und dem Rechnungsprüfer Clifford Wolf in folgender
Form: Der Verein darf von Clifford Wolf Bauteile und ähnliches erwerben,
wobei dieser durch Vorlage seiner Eingangsrechnungen dem Vorstand (ggf.
vertreten durch den Kassier) nachweisen muss, dass er durch diese
Geschäfte keinen Gewinn macht (Durchlaufposten). Falls die
Originalrechnungen Liefergebühren o.ä. beinhalten, dürfen diese ggf.
vereinfachend (z.B. proportional dem Gegenwert der Waren unter
Vernachlässigung des tatsächlichen Zustandekommens dieser Gebühren
wie Warengewicht oder Warenvolumen) abgerechnet werden.