2011-03-17 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
| Fin (Diskussion | Beiträge)  format; meine bewerbung as obmann XOR schriftführer | |||
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| # Wahl eines neuen Vorstandes | # Wahl eines neuen Vorstandes | ||
| #: '''Bewerber(innen)''' | #: '''Bewerber(innen)''' | ||
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| #:            Schriftfuehrer:  fin, ? | #:            Schriftfuehrer:  fin,[[User:Vandebina|Vandebina]]? | ||
| #:            Kassier:              ? | #:            Kassier:              ? | ||
| # Entlastung der Rechnungsprüfer | # Entlastung der Rechnungsprüfer | ||
| # Wahl der Rechnungsprüfer | # Wahl der Rechnungsprüfer | ||
| # Sonstiges | # Sonstiges | ||
| '''Statutenänderungen:''' | |||
| ''Gegenseitige Vertretung der Vorstandsposten'' | |||
| *Bisherige Regelung laut Statuten: | |||
| Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau der/die Schriftführer/in, bei dessen/deren Verhinderung der/die Kassiers/in, bei dessen/deren Verhinderung etwaige Beisitzer. | |||
| *Vom Vorstand 2010/2011 wurde der Wunsch geäußert die Vertretung anders zu regeln. Vorschlag der neuen Statuten: | |||
| Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmann/Obfrau der/die Schriftführer/in und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Schriftführers/in tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Kassiers/Kassierin tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Schriftführer/in. | |||
| Kürzere Version:Im Fall der Verhinderung darf an die Stelle eines Vorstandmitgliedes jedes sonstige Vorstandsmitglied treten.  | |||
| ''Geldangelegenheiten des Vereins | |||
| *Bisherige Regelung laut Statuten: | |||
| Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.  | |||
| *Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht: | |||
| Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vereinsorgane.  | |||
| '''Ehrenmitgliedschaften:''' | |||
| Enki?   | |||
| Frank? | |||
| == Protokoll == | == Protokoll == | ||
Version vom 21. Februar 2011, 19:14 Uhr
Zeit
Do. 17.03.2011, 19:00
Tagesordnung
- Wahl eines Moderators
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines neuen Vorstandes
- Entlastung der Rechnungsprüfer
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Sonstiges
Statutenänderungen:
Gegenseitige Vertretung der Vorstandsposten
- Bisherige Regelung laut Statuten:
Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau der/die Schriftführer/in, bei dessen/deren Verhinderung der/die Kassiers/in, bei dessen/deren Verhinderung etwaige Beisitzer.
- Vom Vorstand 2010/2011 wurde der Wunsch geäußert die Vertretung anders zu regeln. Vorschlag der neuen Statuten:
Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmann/Obfrau der/die Schriftführer/in und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Schriftführers/in tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Kassiers/Kassierin tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Schriftführer/in.
Kürzere Version:Im Fall der Verhinderung darf an die Stelle eines Vorstandmitgliedes jedes sonstige Vorstandsmitglied treten.
Geldangelegenheiten des Vereins
- Bisherige Regelung laut Statuten:
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.
- Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht:
Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vereinsorgane.
Ehrenmitgliedschaften:
Enki? Frank?
Protokoll
kommt erst danach ;)