Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Die Abstimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist zu protokollieren. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktators]]. | # Die Abstimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist zu protokollieren. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktators]]. | ||
# Sie Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] kann auch virtuell, per Email, IRC oder per Diskussion auf einer Webseite erfolgen. | # Sie Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] kann auch virtuell, per Email, IRC oder per Diskussion auf einer Webseite erfolgen. | ||
# Die Art der Sitzung ist mit deren Bekanntmachung bekannt zu geben. Die Mischung unterschiedlicher Kommunikationsformen (z.B. Email | # Die Art der Sitzung ist mit deren Bekanntmachung bekannt zu geben. Die Mischung unterschiedlicher Kommunikationsformen (z.B. Email ''und'' Web) ist nicht zulässig. | ||
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator |Wohlwollenden Diktator]] zu unterfertigen ist. Das Protokoll ist auf der [http://metalab.at MetaLab Webseite] allgemein zugänglich zu veröffentlichen, wobei das unterfertigen der Protokolle auch in Form einer geeigneten elektronischen Signierung (z.B. PGP) erfolgen kann. | # Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator |Wohlwollenden Diktator]] zu unterfertigen ist. Das Protokoll ist auf der [http://metalab.at MetaLab Webseite] allgemein zugänglich zu veröffentlichen, wobei das unterfertigen der Protokolle auch in Form einer geeigneten elektronischen Signierung (z.B. PGP) erfolgen kann. | ||
# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | # In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. |