Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Frank (Diskussion | Beiträge) →§8 Rechte der Mitglieder: Punkt 3 geglättet |
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== §9 Pflichten der Mitglieder == | == §9 Pflichten der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern | # Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und die Statuten sowie Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten. | ||
# Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet. | # Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet. | ||
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein, insbesondere das Wahlrecht. Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Wahlrecht wiedergeben. | # Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein, insbesondere das Wahlrecht. Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Wahlrecht wiedergeben. |