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Diskussion:Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Christoph (Diskussion | Beiträge)
Frank (Diskussion | Beiträge)
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** Der Gerichtsstand ist grundlegender Teil jedes Vertrages, damit dieser rechtliche Gültigkeit hat - immerhin muß er rechtlich anfechtbar sein. Und in diesem Sinne sind Vereinsstatuten eine Art Vertrag - zwischen dem Verein und dem staatlichen Kontrollorgan nämlich. --[[Benutzer:Kingmob|Kingmob]] 00:02, 31. Dez 2005 (CET)
** Der Gerichtsstand ist grundlegender Teil jedes Vertrages, damit dieser rechtliche Gültigkeit hat - immerhin muß er rechtlich anfechtbar sein. Und in diesem Sinne sind Vereinsstatuten eine Art Vertrag - zwischen dem Verein und dem staatlichen Kontrollorgan nämlich. --[[Benutzer:Kingmob|Kingmob]] 00:02, 31. Dez 2005 (CET)
** Richtig. Und zusätzlich ist es auch ein Vertrag zwischen den Vereinsmitgliedern. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 31.12. 05 18:11
** Richtig. Und zusätzlich ist es auch ein Vertrag zwischen den Vereinsmitgliedern. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 31.12. 05 18:11
** Dem kann ich nicht folgen, aber wenn ihr drauf besteht... --[[Benutzer:Frank|Frank]] 14:34, 3. Jan 2006 (CET)


* Zweigvereine: Wozu festlegen? Ich bin dafür möglichst '''wenig''' festzuschreiben. --[[Benutzer:Frank|Frank]]
* Zweigvereine: Wozu festlegen? Ich bin dafür möglichst '''wenig''' festzuschreiben. --[[Benutzer:Frank|Frank]]