Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Frank (Diskussion | Beiträge) →§1 Name und Sitz: Wozu ist der "Gerichtsstand" gut? |
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== §6 Aufnahme von Mitgliedern == | == §6 Aufnahme von Mitgliedern == | ||
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | # Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | ||
# Der | # Der Beitrittsantrag kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt. | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | ||