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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Frank (Diskussion | Beiträge)
§1 Name und Sitz: Wozu ist der "Gerichtsstand" gut?
Frank (Diskussion | Beiträge)
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==  §6 Aufnahme von Mitgliedern ==
==  §6 Aufnahme von Mitgliedern ==
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt.
# Der Beitrittsantrag kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.