Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Frank (Diskussion | Beiträge) →§8 Rechte der Mitglieder: natürliche vs. juristische Person vs. ordentliches vs. förderndes Mitglied |
Frank (Diskussion | Beiträge) →§9 Pflichten der Mitglieder: Redundanzen entfernt & Formulierungen geglättet |
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== §9 Pflichten der Mitglieder == | == §9 Pflichten der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten. | # Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten. | ||
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein | # Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet. | ||
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, | # Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein, insbesondere das Wahlrecht. Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Wahlrecht wiedergeben. | ||
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt | # Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, so stellt dies einen Ausschlußgrund im Sinne des [[Vereinsstatuten#.C2.A77_Beendigung_der_Mitgliedschaft | §7.3]] dar. | ||
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt. | |||
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | # Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | ||
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren | # Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren. Öffentliche Verunglimpfung des Vereins stellt einen Ausschlußgrund im Sinne des [[Vereinsstatuten#.C2.A77_Beendigung_der_Mitgliedschaft | §7.3]] dar. | ||
== §10 Organe des Vereins == | == §10 Organe des Vereins == |