Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Frank (Diskussion | Beiträge) →§10 Organe des Vereins: Paraphrasieren des Gesetzestextes für die Behörde |
Frank (Diskussion | Beiträge) →§8 Rechte der Mitglieder: natürliche vs. juristische Person vs. ordentliches vs. förderndes Mitglied |
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== §8 Rechte der Mitglieder == | == §8 Rechte der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder | # Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle ordentlichen Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht bei der [[Guru Meditation]] und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein. | ||
# Mitglieder | # Fördernde Mitglieder können bei der [[Guru Meditation]] Anträge einbringen, nehmen aber an dieser und den Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] sonst nur mit beratender Stimme teil. Im Falle einer juristische Person kann ein Delegierter nominiert werden, welcher im Namen der juristischen Person agiert. | ||
# Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] über das Vereinsvermögen verfügen, sofern die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden. | # Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] über das Vereinsvermögen verfügen, sofern die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden. | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bestätigen, wonach die Ausgabe nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bestätigen, wonach die Ausgabe nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird. |