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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Andreas (Diskussion | Beiträge)
Teemu (Diskussion | Beiträge)
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# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2.
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2.
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen.
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen.
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wir mit sofortigem Ausschluss geahndet
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet


== §11 Mitgliedschaftsnachweis ==
== §11 Mitgliedschaftsnachweis ==