Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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Teemu (Diskussion | Beiträge) →§10 Pflichten der Mitglieder: Wahrung des Ansehens des Vereins |
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# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2. | # Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2. | ||
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | # Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | ||
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wir mit sofortigem Ausschluss geahndet | |||
== §11 Mitgliedschaftsnachweis == | == §11 Mitgliedschaftsnachweis == |