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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Andreas (Diskussion | Beiträge)
§3 Zweck: MetaLab als Ziel
Andreas (Diskussion | Beiträge)
§15 Das [[Wohlwollende Gremium]]: Abschaffung Stellvertreter & Neue Organisatoren & Security
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# Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an:
# Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an:
## Der [[Wohlwollende Diktator]]  
## Der [[Wohlwollende Diktator]]  
## Der [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollende Diktator Stellvertreter]]
## Der [[Wohlwollene Geldverwahrer]]
## Der [[Wohlwollene Geldverwahrer]]
## Der [[Wohlwollene Geldverwahrer | Wohlwollene Geldverwahrer Stellvertreter]]
## Der [[Wohlwollene MetaLab Hüter ]]
## Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]
## Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]
## Der [[Wohlwollende Wikischreiber| Wohlwollende Wikischreiber Stellvertreter]]
## Sonstige [[Wohlwollende Organisatoren]]
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung.  
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung.  
# Bei Verhinderung darf ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] für die Dauer der Sitzung ein Ersatzmitglied nominieren, welches an der Sitzung mit vollem Stimmrecht teilnehmen kann. Diese Nominierung ist im vorhinein schriftlich bekannt zu geben.
# Die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] sind allgemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.
# Die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] sind allgemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das die Sitzung nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf den nichtöffentlichen Charakter der Sitzung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das die Sitzung nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich gemacht wird. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf den nichtöffentlichen Charakter der Sitzung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# Scheidet ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] aus, ist von den anderen Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Darüber ist die nachträgliche Genehmigung der [[Guru Meditation]] einzuholen.
# Scheidet ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] aus, ist von den anderen Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Darüber ist die nachträgliche Genehmigung der [[Guru Meditation]] einzuholen.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann mit 2/3 Mehrheit für die Dauer einer Sitzung oder bezüglich einer anstehenden Entscheidungen, einem oder mehreren Mitgliedern das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verleihen.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann mit 2/3 Mehrheit für die Dauer einer Sitzung oder bezüglich einer anstehenden Entscheidungen, einem oder mehreren Mitgliedern das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verleihen.
# Mitglieder, denen das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verliehen worden ist, sind bei allen Entscheidungen die einer einfachen Mehrheit bedürfen stimmberechtigt jedoch nicht bei Entscheidungen die einer 2/3 Mehrheit bedürfen.
# Mitglieder, denen das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verliehen worden ist, sind bei allen Entscheidungen die einer einfachen Mehrheit bedürfen stimmberechtigt, jedoch nicht bei Entscheidungen die einer 2/3 Mehrheit bedürfen.
# Die Funktionsdauer der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.  
# Die Funktionsdauer der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.  
# Beschlüsse des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bedürfen, sofern es nichts anderes festgelegt ist der einfachen Mehrheit
# Beschlüsse des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bedürfen, sofern es nichts anderes festgelegt ist der einfachen Mehrheit
# Das [[Wohlwollende Gremium]] wird vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]], bei dessen Verhinderung vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollende Diktator Stellvertreter]] schriftlich unter bekanntgabe der Art der Sitzung einberufen.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] wird vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]], bei dessen Verhinderung vom [[Wohlwollende Geldverwahrer | Wohlwollenden Geldverwahrer]] schriftlich unter bekanntgabe der Art der Sitzung einberufen.
# Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]], der [[Prüfgruppe]] oder der [[Fehlerkorrektur]] ist das [[Wohlwollende Gremium]] binnen einer Woche einzuberufen.  
# Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]], der [[Prüfgruppe]] oder der [[Fehlerkorrektur]] ist das [[Wohlwollende Gremium]] binnen einer Woche einzuberufen.  
# Die Abstimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist zu protokollieren. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktators]].
# Die Abstimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist zu protokollieren. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktators]].
# Sie Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] kann auch virtuell, per Email, IRC oder per Diskussion auf einer Webseite erfolgen.
# Sie Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] kann auch virtuell, per Email, IRC oder per Diskussion auf einer Webseite erfolgen.
# Die Art der Sitzung ist mit deren Bekanntmachung bekannt zu geben. Die Mischung unterschiedlicher Kommunikationsformen (z.B. Email UND Web) ist nicht zulässig.
# Die Art der Sitzung ist mit deren Bekanntmachung bekannt zu geben. Die Mischung unterschiedlicher Kommunikationsformen (z.B. Email UND Web) ist nicht zulässig.
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator |Wohlwollenden Diktator]] zu unterfertigen ist. Das Protokoll ist auf der [http://metalab.at MetaLab Webseite] allgemein zugänglich zu veröffentlichen.
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator |Wohlwollenden Diktator]] zu unterfertigen ist. Das Protokoll ist auf der [http://metalab.at MetaLab Webseite] allgemein zugänglich zu veröffentlichen, wobei das unterfertigen der Protokolle auch in Form einer geeigneten elektronischen Signierung (z.B. PGP) erfolgen kann.
# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.


== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==
== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==