Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 54: | Zeile 54: | ||
== §9 Rechte der Mitglieder == | == §9 Rechte der Mitglieder == | ||
# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder welche eine | # Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder welche eine natürliche Person sind das aktive und passive Wahlrecht bei der [[Guru Meditation]] und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein. | ||
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der [[Guru Meditation]] mit beratender Stimme fungieren. | # Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der [[Guru Meditation]] mit beratender Stimme fungieren. | ||
# Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden. | # Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden. |