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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

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## Der [[Wohlwollende Wikischreiber| Wohlwollende Wikischreiber Stellvertreter]]
## Der [[Wohlwollende Wikischreiber| Wohlwollende Wikischreiber Stellvertreter]]
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung.  
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung.  
# Sie Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium]] sind allegemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.
# Sie Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium]] sind allgemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das die Sitzung nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3 Mehrheit und der Zustimmung ausdrücklichen Zustimmung des [[Wohlwollende Diktator]] bzw. bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter. Der Beschluss auf den nichtöffentlichen Charakter der Sitzung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das die Sitzung nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf den nichtöffentlichen Charakter der Sitzung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# Scheidet ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium]] aus, ist von den anderen Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Darüber ist die nachträgliche Genehmigung der [[Guru Meditation]] einzuholen.  
# Scheidet ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] aus, ist von den anderen Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Darüber ist die nachträgliche Genehmigung der [[Guru Meditation]] einzuholen.
# Die Funktionsdauer der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.  
# Das [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] kann mit 2/3 Mehrheit für die Dauer einer Sitzung oder bezüglich einer anstehenden Entscheidungen, einem oder mehreren Mitgliedern das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verleihen.
# Beschlüsse des [[Wohlwollende Gremium]] bedürfen einer 2/3 Mehrheit, soferne nichts anderes festgelegt ist (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. b)
# Mitglieder denen das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verliehen worden ist, sind bei allen Entscheidungen die einer einfachen Mehrheit bedürfen stimmberechtigt, jedoch nicht bei Entscheidungen die einer 2/3 Mehrheit bedürfen.
# Die Funktionsdauer der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.  
# Beschlüsse des [[Wohlwollende Gremium]] bedürfen, soferne es nichts anderes festgelegt ist der einfachen Mehrheit
# Das [[Wohlwollende Gremium]] wird vom [[Wohlwollende Diktator]], bei dessen Verhinderung vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollende Diktator Stellvertreter]] schriftlich oder mündlich einberufen.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] wird vom [[Wohlwollende Diktator]], bei dessen Verhinderung vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollende Diktator Stellvertreter]] schriftlich oder mündlich einberufen.
# Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] ist das [[Wohlwollende Gremium]] binnen einer Woche einzuberufen.  
# Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]], [[Prüfgruppe]] oder [[Fehlerkorrektur]] ist das [[Wohlwollende Gremium]] binnen einer Woche einzuberufen.  
# Die Abstimmung im Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mündlich vorzunehmen. Die Hälfte der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium]] kann eine schriftliche Abstimmung verlangen. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des Obmannes.  
# Die Abstimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] ist zu protokollieren. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktators]].
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator]] zu unterfertigen ist. Das Protokoll ist im Wiki auf der Webseite http://metalab.at allegemien zugänglich zu veröffentlichen.
# Sie Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] kann auch virtuell, per Email, IRC oder Diskussion auf einer Webseite erfolgen.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3 Mehrheit und der Zustimmung ausdrücklichen Zustimmung des [[Wohlwollende Wikischreiber]] bzw. bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# Die Art der Sitzung ist mit derem Bekanntmachung bekannt zu geben. Die Mischung unterschiedlicher Kommunikationsformen (z.B. Email UND Web) ist nicht zulässig.
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator |Wohlwollenden Diktator]] zu unterfertigen sind. Das Protokoll ist auf der [http://metalab.at MetaLab Webseite] allgemein zugänglich zu veröffentlichen.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.


== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium]] ==
== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium]] ==