Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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## Der [[Wohlwollende Wikischreiber| Wohlwollende Wikischreiber Stellvertreter]] | ## Der [[Wohlwollende Wikischreiber| Wohlwollende Wikischreiber Stellvertreter]] | ||
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung. | #Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung. | ||
# Sie Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium]] sind | # Sie Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium]] sind allgemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden. | ||
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das die Sitzung nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich | # In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das die Sitzung nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf den nichtöffentlichen Charakter der Sitzung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | ||
# Scheidet ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium]] aus, ist von den anderen Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Darüber ist die nachträgliche Genehmigung der [[Guru Meditation]] einzuholen. | # Scheidet ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] aus, ist von den anderen Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Darüber ist die nachträgliche Genehmigung der [[Guru Meditation]] einzuholen. | ||
# Die Funktionsdauer der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. | # Das [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] kann mit 2/3 Mehrheit für die Dauer einer Sitzung oder bezüglich einer anstehenden Entscheidungen, einem oder mehreren Mitgliedern das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verleihen. | ||
# Beschlüsse des [[Wohlwollende Gremium]] bedürfen | # Mitglieder denen das Stimmrecht im [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] verliehen worden ist, sind bei allen Entscheidungen die einer einfachen Mehrheit bedürfen stimmberechtigt, jedoch nicht bei Entscheidungen die einer 2/3 Mehrheit bedürfen. | ||
# Die Funktionsdauer der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. | |||
# Beschlüsse des [[Wohlwollende Gremium]] bedürfen, soferne es nichts anderes festgelegt ist der einfachen Mehrheit | |||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] wird vom [[Wohlwollende Diktator]], bei dessen Verhinderung vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollende Diktator Stellvertreter]] schriftlich oder mündlich einberufen. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] wird vom [[Wohlwollende Diktator]], bei dessen Verhinderung vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollende Diktator Stellvertreter]] schriftlich oder mündlich einberufen. | ||
# Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] ist das [[Wohlwollende Gremium]] binnen einer Woche einzuberufen. | # Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]], [[Prüfgruppe]] oder [[Fehlerkorrektur]] ist das [[Wohlwollende Gremium]] binnen einer Woche einzuberufen. | ||
# Die Abstimmung | # Die Abstimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] ist zu protokollieren. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktators]]. | ||
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator]] zu unterfertigen | # Sie Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] kann auch virtuell, per Email, IRC oder Diskussion auf einer Webseite erfolgen. | ||
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3 Mehrheit | # Die Art der Sitzung ist mit derem Bekanntmachung bekannt zu geben. Die Mischung unterschiedlicher Kommunikationsformen (z.B. Email UND Web) ist nicht zulässig. | ||
# Über die Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ist ein Protokoll zu führen, welches vom [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]] und vom [[Wohlwollende Diktator |Wohlwollenden Diktator]] zu unterfertigen sind. Das Protokoll ist auf der [http://metalab.at MetaLab Webseite] allgemein zugänglich zu veröffentlichen. | |||
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | |||
== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium]] == | == §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium]] == |