Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereines eingelangt sein. | # Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereines eingelangt sein. | ||
# Die [[Guru Meditation]] ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist zum festgesetzten Zeitpunkt die erforderliche Anzahl der Mitglieder nicht anwesend, ist nach Ablauf von einer halben Stunde die [[Guru Meditation]] ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. | # Die [[Guru Meditation]] ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist zum festgesetzten Zeitpunkt die erforderliche Anzahl der Mitglieder nicht anwesend, ist nach Ablauf von einer halben Stunde die [[Guru Meditation]] ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. | ||
# Die [[Guru Meditation]] entscheidet mit einfacher Mehrheit. Zur Änderung der Statuten, der Absetzung gewählter Organe und der Zulassung nicht | # Die [[Guru Meditation]] entscheidet mit einfacher Mehrheit. Zur Änderung der Statuten, der Absetzung gewählter Organe und der Zulassung nicht fristgerecht vorangekündigter Anträge und Tagesordnungspunkte bedarf es einer 2/3 Mehrheit. | ||
== §14 Aufgabenkreis der [[Guru Meditation]] == | == §14 Aufgabenkreis der [[Guru Meditation]] == |