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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

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== §9 Rechte der Mitglieder ==
== §9 Rechte der Mitglieder ==
# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle ordentlichen
# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder welche eine physische Person sind das aktive und passive Wahlrecht bei der [[Guru Meditation]] und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein.  
# Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht bei der Generalversammlung und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein.  
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der [[Guru Meditation]] mit beratender Stimme fungieren.  
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der Generalversammlung mit beratender Stimme fungieren. Durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes können den übrigen Mitgliedern alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern eingeräumt werden.
# Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden.
# Ein Mitglied darf in der Höhe von maximal seines bereits bezahlten Jahresmitgliedbetrages direkt ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen nicht gefährden.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] bestätigen, wonach die Ausgabe nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollende Gremium]] bestätigen, wonach die Ausgabe als nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird.
# Die vom Mitglied entschiedene Ausgabe ist vom Mitglied vorzufinanzieren und mit Rechnungsbestätigung mit dem [[Wohlwollene Geldverwahrer | Wohlwollenen Geldverwahrer]] bzw. dessen Stellvertreter abzurechnen.
# Ein Mitglied des Vereines darf jederzeit im Namen des Vereins aktiv werden, wenn dem Verein dadurch keinerlei finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen oder dem Ansehen des Vereins schaden-
# Soferne die Ausgabe nicht dem Verein oder dessen Ziele zu Gute gekommen ist, oder die Vereinsfinanzen gefährdet, hat der [[Wohlwollene Geldverwahrer | Wohlwollene Geldverwahrer]] bzw. dessen Stellvetreter die Begleichung der Ausgabe zu verweigern. Diese Verweigerung muss auf Antrag schriftlich begründet werden.
# Eine Ausgabe, die nur einem einzigen Mitglied zugute gekommen ist, muss auf alle Fälle abgelehnt werden.
# Ein Mitglied des Vereines darf jederzeit im Namen des Vereins aktiv werden, wenn dem Verein dadurch keinerlei finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen und es dem Ansehen des Vereins nicht schadet.
# Bei Gefahr im Verzug darf der [[Wohlwollende Diktator]] bzw. dessen Stellvertreter einem Mitglied die Benutzung des Vereinsnamens verbieten. Diese Verweigerung muss auf Antrag schriftlich begründet werden.
# Bei einer Verweigerung der oben genannten Rechte, kann sich ein Mitglied an die [[Fehlerkorrektur]] wenden bzw. die Einsetzung eines Schiedgerichtes verlangen
# Bis zur Entscheidung des Schiedgerichtes, bleiben die Entscheidungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] bzw. dessen Vertreter aufrecht.


== §10 Pflichten der Mitglieder ==
== §10 Pflichten der Mitglieder ==