Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
→§6 Mitgliedschaft: Art der Mitgliedschaft |
→§7 Aufnahme von Mitgliedern: Grammar |
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== §7 Aufnahme von Mitgliedern == | == §7 Aufnahme von Mitgliedern == | ||
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den [[Wohlwollende Diktator]] oder den [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator Stellvertreter]], der darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium]] berichtet. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | # Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] oder den [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator Stellvertreter]], der darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] berichtet. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | ||
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass | # Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt. | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Diese ist jedoch öffentlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Diese ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | ||
== §8 Beendigung der Mitgliedschaft == | == §8 Beendigung der Mitgliedschaft == |