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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Andreas (Diskussion | Beiträge)
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== §10 Pflichten der Mitglieder ==
== §10 Pflichten der Mitglieder ==
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollenden Gremium]] zu beachten, weiters sind die von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge zu bezahlen.  
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium]] zu beachten, weiters sind die von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge zu bezahlen.  
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben.  
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben.  
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann das [[Wohlwollende Gremium]] mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen.  
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann das [[Wohlwollende Gremium]] mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen.  
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# Die fördernden Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet.  
# Die fördernden Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet.  
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen.  
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen.


== §11 Mitgliedschaftsnachweis ==
== §11 Mitgliedschaftsnachweis ==