Zum Inhalt springen

Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Andreas (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 50: Zeile 50:


==  §7 Aufnahme von Mitgliedern ==
==  §7 Aufnahme von Mitgliedern ==
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den [[Wohlwollenden Diktator]] oder den [[Wohlwollenden Diktator | Wohlwollenden Diktator Stellvertreter]], der darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium]] berichtet. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den [[Wohlwollende Diktator]] oder den [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator Stellvertreter]], der darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium]] berichtet. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass diese in öffentlicher Form über die [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo MetaLab Mailingsliste] erfolgt.
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass diese in öffentlicher Form über die [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo MetaLab Mailingsliste] erfolgt.
# Das [[Wohlwollende Gremium]]kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Diese ist jedoch öffentlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.  
# Das [[Wohlwollende Gremium]]kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Diese ist jedoch öffentlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.