Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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== §1 Name und Sitz == | == §1 Name und Sitz == | ||
# Der Verein führt den Namen "Freunde des Metalabs | # Der Verein führt den Namen "Freunde des Metalabs - METALAB". | ||
# Sein Sitz ist Wien. | # Sein Sitz ist Wien. | ||
== §2 Wirkungsbereich == | == §2 Wirkungsbereich == | ||
Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs | Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs - METALAB" und seiner Mitglieder erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet der REPUBLIK ÖSTERREICH. | ||
== §3 Zweck == | == §3 Zweck == | ||
# Grundsätzliches | # Grundsätzliches | ||
## Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs | ## Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs - METALAB" und seiner Mitglieder ist politisch und konfessionell neutral. | ||
## Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs | ## Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs - METALAB" und seiner Mitglieder erfolgt ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken und ist nicht auf Gewinn gerichtet. | ||
# Sachlicher Tätigkeitsbereich | # Sachlicher Tätigkeitsbereich | ||
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== §7 Aufnahme von Mitgliedern == | == §7 Aufnahme von Mitgliedern == | ||
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs | # Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den Obmann oder den Obmann-Stellvertreter, der darüber unverzüglich dem Vorstand berichtet. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | ||
# Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ohne Begründung ablehnen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig. | # Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ohne Begründung ablehnen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig. | ||
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# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereines. | # Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereines. | ||
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | # Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | ||
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs | # Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereines schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | ||
== §9 Rechte der Mitglieder == | == §9 Rechte der Mitglieder == | ||
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== §20 Kennzeichen des Vereines == | == §20 Kennzeichen des Vereines == | ||
Der Verein | Der Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" verwendet zur optischen Kennzeichnung ein Vereinssymbol. Die nähere Bezeichnung erfolgt in der Geschäftsordnung. | ||
== §21 Gerichtsstand == | == §21 Gerichtsstand == | ||
Gerichtsstand des Vereines | Gerichtsstand des Vereines "Freunde des Metalabs - METALAB" ist Wien. | ||
== §22 Auflösung des Vereines == | == §22 Auflösung des Vereines == |