2007-05-27 Generalversammlung/Wahlmodus: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder nicht-anonyme Antrag kann durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder, oder durch Vorstandsbeschluss, in eine anonyme Abstimmung umgewandelt werden. Sollte eine sofortige Durchführung der anonymen Wahl für derartig umgewandelte Abstimmungen nicht möglich sein, gilt der Abstimmungspunkt als vertagt, und der amtierende Vorstand ist verpflichtet einen maximal 6 Wochen in der Zukunft liegenden Termin für eine Sonder-Generalversammlung, unter Einhaltung der zweiwöchigen Vorankündigungspflicht as per Statuten, anzukündigen. | Jeder nicht-anonyme Antrag kann durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder, oder durch Vorstandsbeschluss, in eine anonyme Abstimmung umgewandelt werden. Sollte eine sofortige Durchführung der anonymen Wahl für derartig umgewandelte Abstimmungen nicht möglich sein, gilt der Abstimmungspunkt als vertagt, und der amtierende Vorstand ist verpflichtet einen maximal 6 Wochen in der Zukunft liegenden Termin für eine Sonder-Generalversammlung, unter Einhaltung der zweiwöchigen Vorankündigungspflicht as per Statuten, anzukündigen. | ||
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Version vom 23. März 2007, 05:36 Uhr
Alle personenbezogenen Wahlen, ausser der Wahl des Moderators, erfolgen anonym.
Anonyme Wahlen werden via Präferenzordnung auf Papier durchgeführt, und digital durch das Schulze-Condorcet Verfahren, wie in http://vote.sf.net/ implementiert, ausgezählt. Sollte die Zahl der Kandidaten zwei nicht übersteigen, kann auf digitales Auszählen verzichtet werden, und stattdessen eine klassische First-past-the-Post Auszählung angewandt werden. Da Vereinsorgane für das bestehen des Vereins unentbehrlich sind, ist die Option None-of-the-Above nur durch ungültige Stimmzettel vorgesehen.
Um das Zusammenstellen eines balancierten Teams zu ermöglichen, wird, sofern keinem Sonderantrag auf Abänderung dieses Wahlmodus stattgegeben wird, zwischen jeder personenbezogenen Wahl ausgezählt und das Ergebnis kundgetan, bevor mit der nächsten Wahl fortgefahren wird. Die Reihenfolge der Wahlen folgt der in den Statuten festgelegten Stimmgewichtung der Posten.
Alle sonstigen Anträge erfolgen mittels Aufzeigen, wobei mehrfaches Aufzeigen möglich ist. Eine Stichwahl erfolgt bei Gleichstand, oder kann vom Moderator sowie durch einfache Mehrheit von den Mitgliedern gefordert werden.
Jeder nicht-anonyme Antrag kann durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder, oder durch Vorstandsbeschluss, in eine anonyme Abstimmung umgewandelt werden. Sollte eine sofortige Durchführung der anonymen Wahl für derartig umgewandelte Abstimmungen nicht möglich sein, gilt der Abstimmungspunkt als vertagt, und der amtierende Vorstand ist verpflichtet einen maximal 6 Wochen in der Zukunft liegenden Termin für eine Sonder-Generalversammlung, unter Einhaltung der zweiwöchigen Vorankündigungspflicht as per Statuten, anzukündigen.
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