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COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

Anlumo (Diskussion | Beiträge)
K Anpassungen an WKO-Richtlinien
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* Die Eingangstür sollte stets geschlossen bleiben!
* Die Eingangstür sollte stets geschlossen bleiben!
* Beim Betreten des Metalabs ist ein 3G-Nachweis gegenüber einem Keymember vorzuweisen. [https://www.wko.at/service/3-g-aushang-betriebe-wien.pdf Hier gibts den offiziellen Aushang der WKO]. Zusammenfassend, folgende Nachweise sind gültig:
* Beim Betreten des Metalabs ist ein 3G-Nachweis gegenüber einem Keymember vorzuweisen. [https://www.wko.at/service/3-g-aushang-betriebe-wien.pdf Hier gibts den offiziellen Aushang der WKO]. Zusammenfassend, folgende Nachweise sind gültig:
:* Impfzertifikate, mit mindestens 2 Impfungen (Ausnahme: Johnson&Johnson), welche aber nicht mehr als 270 Tage alt sind.
:* Impfzertifikate, mit mindestens 2 Impfungen, welche aber nicht mehr als 360 Tage alt sind. Ausnahme: Johnson & Johnson benötigt nur eine Impfung und ist 270 Tage gültig.
:* Absonderungsbescheid bzw. Genesungszertifikat, welches nicht älter als 180 Tage ist.
:* Absonderungsbescheid bzw. Genesungszertifikat, welches nicht älter als 180 Tage ist.
:* Antikörpernachweis, welcher maximal 90 Tage alt ist.
:* nachgewiesene Infektion/Genesung + einmalige Impfung, wobei die Impfung nicht mehr als 360 Tage alt ist.
:* neutralisierender Antikörpernachweis, welcher maximal 90 Tage alt ist.
:* PCR-Tests, welche maximal 48h alt sind (es gilt die gesamte Besuchsdauer)
:* PCR-Tests, welche maximal 48h alt sind (es gilt die gesamte Besuchsdauer)
:* Antigen-Tests, welche maximal 24h alt sind (es gilt die gesamte Besuchsdauer) und nicht selbst durchgeführt wurden.
:* Antigen-Tests, welche maximal 24h alt sind (es gilt die gesamte Besuchsdauer) und nicht selbst durchgeführt wurden.