2017-05-19 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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| 11 || Die Formulierung des Quorums ( wann ist ein Antrag angenommen, wann nicht ), soll sowohl in den Statuten als auch in einer zu beschliessenden Wahlordnung in vollständig textbasierter Form vorgenommen werden. *** ''Zum Beispiel:'' *** Ein Antrag ist angenommen, wenn die Anzahl der Prostimmen größer als Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist ( einfache absolute Mehrheit ). *** ''Beispiel Zweidrittelmehrheit:'' *** Ein Antrag ist angenommen, wenn die Anzahl der Prostimmen größer als zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist. || Die in der momentanen (2017-04-14 11:27) Version der Wahlordnung vorgesehene relative Mehrheit ermöglicht die Annahme eines Antrags mit nur einer Prostimme, wenn sich alle anderen der Stimme enthalten. In den Statuten ist derzeit die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen festgeschrieben, aus diesem Grund wäre die vorgesehene Wahlordnung statutenwidrig. *** Auch dieser Antrag ist, wie Antrag 3, als '''zurückgezogen''' zu betrachten, '''falls''' die Wahlordnung statutenkonform ist, (und jetzt wirds kompliziert) oder falls ein entsprechender Antrag auf Statutenänderung statutenkonform beschlossen wird.|| [[Diskussion:Generalversammlung_2017|Diskussion]] || [[User:AndiStern|AndiStern]] | | 11 || Die Formulierung des Quorums ( wann ist ein Antrag angenommen, wann nicht ), soll sowohl in den Statuten als auch in einer zu beschliessenden Wahlordnung in vollständig textbasierter Form vorgenommen werden. *** ''Zum Beispiel:'' *** Ein Antrag ist angenommen, wenn die Anzahl der Prostimmen größer als Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist ( einfache absolute Mehrheit ). *** ''Beispiel Zweidrittelmehrheit:'' *** Ein Antrag ist angenommen, wenn die Anzahl der Prostimmen größer als zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist. || Die in der momentanen (2017-04-14 11:27) Version der Wahlordnung vorgesehene relative Mehrheit ermöglicht die Annahme eines Antrags mit nur einer Prostimme, wenn sich alle anderen der Stimme enthalten. In den Statuten ist derzeit die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen festgeschrieben, aus diesem Grund wäre die vorgesehene Wahlordnung statutenwidrig. *** Auch dieser Antrag ist, wie Antrag 3, als '''zurückgezogen''' zu betrachten, '''falls''' die Wahlordnung statutenkonform ist, (und jetzt wirds kompliziert) oder falls ein entsprechender Antrag auf Statutenänderung statutenkonform beschlossen wird.|| [[Diskussion:Generalversammlung_2017|Diskussion]] || [[User:AndiStern|AndiStern]] | ||
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| 12 || Statutenänderung | | 12 || Statutenänderung: Erweiterung von §10 Absatz 4 und §14 Absatz 3 um den Begriff "Mitglieder des Vorstandes". Damit fällt auch die Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen dem Verein und einzelnen Vorstandsmitgliedern in den Aufgabenbereich der Generalversammlung || Die Kontrolle von Insichgeschäften ( Geschäfte des durch den Vorstand vertretenen Vereins mit einzelnen Vorstandsmitgliedern ) durch die GV sollte eigentlich selbstverständlich sein || [[Diskussion:Generalversammlung_2017|Diskussion]] || [[User:AndiStern|AndiStern]] | ||
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| ## || ''neue Anträge möglichst hier einfügen, bei '''Vorreihungen''' bitte darauf achten, dass Querverweise weiterhin auf die "richtigen" Anträge zeigen'' || ''Begründung || ''Verweis auf Diskussionsseiten || ''Antragsteller | | ## || ''neue Anträge möglichst hier einfügen, bei '''Vorreihungen''' bitte darauf achten, dass Querverweise weiterhin auf die "richtigen" Anträge zeigen'' || ''Begründung || ''Verweis auf Diskussionsseiten || ''Antragsteller |