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Diskussion:2017-05-19 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

AndiStern (Diskussion | Beiträge)
Insichgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern
AndiStern (Diskussion | Beiträge)
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* Solange Insichgeschäfte ( mit Vorstandsmitgliedern) nicht in den Statuten erwähnt werden, was sollte die Rechnungsprüfung dann kontrollieren?
* Solange Insichgeschäfte ( mit Vorstandsmitgliedern) nicht in den Statuten erwähnt werden, was sollte die Rechnungsprüfung dann kontrollieren?
* kleiner Unterschied zwischen genehmigen und beschliessen: Vorstand beschliesst ( gestaltet die Inhalte ), GV genehmigt ( erlaubt ) oder lehnt ab ( erlaubt nicht ). Voraussetzung für eine Genehmigung: GV wird hinsichtlich Gestaltung der Inhalte informiert. Bei Kontrolle durch die Rechnungsprüfung wird die GV '''nicht''' zwingend informiert - war das Deine Intention?
* kleiner Unterschied zwischen genehmigen und beschliessen: Vorstand beschliesst ( gestaltet die Inhalte ), GV genehmigt ( erlaubt ) oder lehnt ab ( erlaubt nicht ). Voraussetzung für eine Genehmigung: GV wird hinsichtlich Gestaltung der Inhalte informiert. Bei Kontrolle durch die Rechnungsprüfung wird die GV '''nicht''' zwingend informiert - war das Deine Intention?
* Uuund dann gibts da den §6 Absatz 4 des Vereinsgesetz 2002, wo gefordert wird, dass Insichgeschäfte eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organwalters. Rechnungsprüfung ist definitiv nicht dazu befugt.