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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Frank (Diskussion | Beiträge)
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## Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]
## Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]
## Sonstige [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollende Organisatoren]]
## Sonstige [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollende Organisatoren]]
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ersetzt die nicht ordnungsgemäße Ladung.  
#Das [[Wohlwollende Gremium]] ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 2/3 der Mitglieder des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] anwesend sind. Die Anwesenheit eines Mitglieds des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ersetzt die ordnungsgemäße Ladung.  
# Bei Verhinderung darf ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] für die Dauer der Sitzung ein Ersatzmitglied nominieren, welches an der Sitzung mit vollem Stimmrecht teilnehmen kann. Diese Nominierung ist im vorhinein schriftlich bekannt zu geben.
# Bei Verhinderung darf ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] für die Dauer der Sitzung ein Ersatzmitglied nominieren, welches an der Sitzung mit vollem Stimmrecht teilnehmen kann. Diese Nominierung ist im vorhinein schriftlich bekannt zu geben.
# Die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] sind allgemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.
# Die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] sind allgemein zugänglich und die Sitzungstermine müssen in vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.