Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Enki (Diskussion | Beiträge) +gerichtsstand |
Enki (Diskussion | Beiträge) various |
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== §1 Name und Sitz == | == §1 Name und Sitz == | ||
# Der Verein führt den Namen " | # Der Verein führt den Namen "Verein für die Erforschung und Bildung sozialer und technischer Innovationen". | ||
# Sein Sitz und Gerichtsstand ist Wien. | # Sein Sitz und Gerichtsstand ist Wien. | ||
# Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. XXX: oder? | |||
== §2 Zweck == | == §2 Zweck == | ||
# Grundsätzliches | # Grundsätzliches | ||
## Die Tätigkeit des Vereins | ## Die Tätigkeit des Vereins und seiner Mitglieder ist politisch neutral. | ||
## Die Tätigkeit des Vereins | ## Die Tätigkeit des Vereins und seiner Mitglieder erfolgt ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken und ist nicht auf Gewinn gerichtet. | ||
# Tätigkeitsbereich | # Tätigkeitsbereich | ||
## Die | ## Die Schaffung von positiven sozialen Attraktoren für meta-disziplinären Wissensaustsausch. | ||
## Die Schaffung und Förderung | ## Die Schaffung und der Betrieb von Werkstätten und Projektzentren für freies kreatives Schaffen. | ||
## Die Schaffung | ## Die Förderung der Entwicklung von sozialen und technologischen Innovationen. | ||
## Die Schaffung von horizontalen Strukturen für den Wissensaustausch. | |||
## Die Förderung von Jugendlichen durch Schaffung von Möglichkeiten zu kreativer Selbstverwirklichung. | |||
## Die Förderung von pluralistischem Diskurs. | |||
# Zu den Aufgaben des Vereins zählen insbesondere: | # Zu den Aufgaben des Vereins zählen insbesondere: | ||
## Das Betreiben des MetaLabs als Treff- und Ausgangspunkt für [[Projekte|konstruktive Freizeitgestaltung]], [[Themenkreise|Wissenstransfer]], und [[Hacker]]kultur. | ## Das Betreiben des MetaLabs als Treff- und Ausgangspunkt für [[Projekte|konstruktive Freizeitgestaltung]], [[Themenkreise|Wissenstransfer]], und [[Hacker]]kultur. | ||
## Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vereinsmitgliedern und internationalen Vereinigungen mit ähnlichen Zielsetzungen. | ## Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vereinsmitgliedern und internationalen Vereinigungen mit ähnlichen Zielsetzungen. | ||
## Die experimentelle und theoretische Erforschung der Auswirkungen kreativ-produktiver Freiräume auf den urbanen Raum. | |||
== §3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes == | == §3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes == | ||
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== §4 Finanzielle Mittel == | == §4 Finanzielle Mittel == | ||
# Mitgliedsbeiträge | # Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge | ||
# Spenden | # Spenden, Sammlungen, öffentliche Förderungen und sonstige Zuwendungen | ||
# | # Erträge aus der Durchführung von Veranstaltungen | ||
# Vermietung des MetaLabs | # Vermietung des MetaLabs | ||
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== §6 Aufnahme von Mitgliedern == | == §6 Aufnahme von Mitgliedern == | ||
# Die Aufnahme in den Verein | # Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | ||
# Der Beitrittsantrag kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt. | # Der Beitrittsantrag kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt. | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | ||
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# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod (im Falle einer natürlichen Person) bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit (im Falle einer juristischen Person) eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins. | # Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod (im Falle einer natürlichen Person) bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit (im Falle einer juristischen Person) eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins. | ||
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | # Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | ||
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein | # Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | ||
== §8 Rechte der Mitglieder == | == §8 Rechte der Mitglieder == |