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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Frank (Diskussion | Beiträge)
§9 Pflichten der Mitglieder: Redundanzen entfernt & Formulierungen geglättet
Frank (Diskussion | Beiträge)
Vorstand -> Wohlwollendes Gremium
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# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod (im Falle einer natürlichen Person) bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit (im Falle einer juristischen Person) eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins.  
# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod (im Falle einer natürlichen Person) bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit (im Falle einer juristischen Person) eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins.  
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein.  
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein.  
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt.
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt.


== §8 Rechte der Mitglieder ==
== §8 Rechte der Mitglieder ==
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# Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden.  
# Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden.  
# Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.  
# Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.  
# Die Mitglieder der [[Prüfgruppe]] dürfen an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnehmen.  
# Die Mitglieder der [[Prüfgruppe]] dürfen an den Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit beratender Stimme teilnehmen.  
# Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten.
# Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten.


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# Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.
# Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.
# Die Mitglieder der [[Fehlerkorrektur]] können auf eigenes betreiben, oder auf Anregung bzw. Beschwerde eines Mitglieds Verbesserungsvorschläge gegenüber dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] vorbringen und sie können verlangen, dass diese auf der nächsten Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] behandelt werden.
# Die Mitglieder der [[Fehlerkorrektur]] können auf eigenes betreiben, oder auf Anregung bzw. Beschwerde eines Mitglieds Verbesserungsvorschläge gegenüber dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] vorbringen und sie können verlangen, dass diese auf der nächsten Sitzung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] behandelt werden.
# Die Mitglieder der [[Fehlerkorrektur]] dürfen an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnehmen.  
# Die Mitglieder der [[Fehlerkorrektur]] dürfen an den Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit beratender Stimme teilnehmen.  
# Im Falle eines Streites unter den Mitgliedern ist ein Streitschlichtungsorgan zu bestellen. Zu diesem Anlaß werden von jedem Streitteil binnen zwei Wochen jeweils ein Vertreter, welcher in den Streitfall nicht direkt involviert ist, der [[Fehlerkorrektur]] namhaft gemacht, welche gemeinsam mit den drei Mitgliedern der [[Fehlerkorrektur]] die Streitschlichtung übernehmen. Dieses Gremium bestimmt mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden. Dieses so zusammengesetzte Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegen eine solche Entscheidung ist die Anrufung der [[Guru Meditation]] als Berufungsinstanz zulässig. Den Streitteilen steht bei den Sitzungen des Schiedsgericht ein Teilnahme und beratendes Recht zu.
# Im Falle eines Streites unter den Mitgliedern ist ein Streitschlichtungsorgan zu bestellen. Zu diesem Anlaß werden von jedem Streitteil binnen zwei Wochen jeweils ein Vertreter, welcher in den Streitfall nicht direkt involviert ist, der [[Fehlerkorrektur]] namhaft gemacht, welche gemeinsam mit den drei Mitgliedern der [[Fehlerkorrektur]] die Streitschlichtung übernehmen. Dieses Gremium bestimmt mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden. Dieses so zusammengesetzte Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegen eine solche Entscheidung ist die Anrufung der [[Guru Meditation]] als Berufungsinstanz zulässig. Den Streitteilen steht bei den Sitzungen des Schiedsgericht ein Teilnahme und beratendes Recht zu.
# Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten.
# Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten.