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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Frank (Diskussion | Beiträge)
§8 Rechte der Mitglieder: natürliche vs. juristische Person vs. ordentliches vs. förderndes Mitglied
Frank (Diskussion | Beiträge)
§9 Pflichten der Mitglieder: Redundanzen entfernt & Formulierungen geglättet
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== §9 Pflichten der Mitglieder ==
== §9 Pflichten der Mitglieder ==
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten. Weiters sind die von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge zu bezahlen.  
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten.
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben.  
# Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet.
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann das [[Wohlwollende Gremium]] mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen.  
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein, insbesondere das Wahlrecht. Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Wahlrecht wiedergeben.  
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt.
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, so stellt dies einen Ausschlußgrund im Sinne des [[Vereinsstatuten#.C2.A77_Beendigung_der_Mitgliedschaft | §7.3]] dar.
# Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet.
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt.
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2.
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen.
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen.
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren. Öffentliche Verunglimpfung des Vereins stellt einen Ausschlußgrund im Sinne des [[Vereinsstatuten#.C2.A77_Beendigung_der_Mitgliedschaft | §7.3]] dar.


== §10 Organe des Vereins ==
== §10 Organe des Vereins ==