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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

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# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet
# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet


== §11 Organe des Vereins ==
== §10 Organe des Vereins ==
# Die [[Guru Meditation]]
# Die [[Guru Meditation]]
# Das [[Wohlwollende Gremium]]
# Das [[Wohlwollende Gremium]]
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# Die [[Fehlerkorrektur]]
# Die [[Fehlerkorrektur]]


== §12 Die [[Guru Meditation]]==
== §11 Die [[Guru Meditation]]==
# Die ordentliche [[Guru Meditation]] findet mindestens einmal pro Jahr statt. Wenn es die Führung der Vereinsgeschäfte verlangt, kann eine außerordentliche [[Guru Meditation]] einberufen werden. Diese muß einberufen werden, wenn dies die ordentliche [[Guru Meditation]] beschlossen hat, dies vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird oder wenn diese von mindestens 10% der Mitglieder verlangt wird.  
# Die ordentliche [[Guru Meditation]] findet mindestens einmal pro Jahr statt. Wenn es die Führung der Vereinsgeschäfte verlangt, kann eine außerordentliche [[Guru Meditation]] einberufen werden. Diese muß einberufen werden, wenn dies die ordentliche [[Guru Meditation]] beschlossen hat, dies vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird oder wenn diese von mindestens 10% der Mitglieder verlangt wird.  
# Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereins eingelangt sein.  
# Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereins eingelangt sein.  
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# Bei der Bestellung eines [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollenden Organisators]] ist zuerst dessen genaues Aufgabengebiet und die Bestellungsdauer, welche 2 Jahre nicht überschreiten darf und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten  mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Erst nach Beschluss des Aufgabengebiets kann die Funktion selbst mit einfacher Mehrheit zu besetzen.
# Bei der Bestellung eines [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollenden Organisators]] ist zuerst dessen genaues Aufgabengebiet und die Bestellungsdauer, welche 2 Jahre nicht überschreiten darf und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten  mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Erst nach Beschluss des Aufgabengebiets kann die Funktion selbst mit einfacher Mehrheit zu besetzen.


== §13 Aufgabenkreis der [[Guru Meditation]] ==
== §12 Aufgabenkreis der [[Guru Meditation]] ==
#Der [[Guru Meditation]] sind folgende Aufgabengebiete überlassen:
#Der [[Guru Meditation]] sind folgende Aufgabengebiete überlassen:
## Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes  
## Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes  
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## Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen
## Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen


== §14 Das [[Wohlwollende Gremium]] ==
== §13 Das [[Wohlwollende Gremium]] ==
# Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an:
# Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an:
## Der [[Wohlwollende Diktator]]  
## Der [[Wohlwollende Diktator]]  
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# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.


== §15 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==
== §14 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereins. Insbesondere hat er zu besorgen:  
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereins. Insbesondere hat er zu besorgen:  
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses  
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses  
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# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] einzuberufen.
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] einzuberufen.


== §16 Wirkungsbereich der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==
== §15 Wirkungsbereich der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==
# Der [[Wohlwollende Diktator]]:  
# Der [[Wohlwollende Diktator]]:  
## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der  [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen.  
## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der  [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen.  
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# Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren.
# Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren.


== §17 Die [[Prüfgruppe]] ==
== §16 Die [[Prüfgruppe]] ==
# Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden.  
# Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden.  
# Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.  
# Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.  
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# Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten.
# Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten.


== §18 Die [[Fehlerkorrektur]]==
== §17 Die [[Fehlerkorrektur]]==
# Die [[Fehlerkorrektur]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Fehlerkorrektur]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden.  
# Die [[Fehlerkorrektur]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Fehlerkorrektur]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden.  
# Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.
# Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz.
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# Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten.
# Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten.


== §19 Auflösung des Vereins ==
== §18 Auflösung des Vereins ==
# Die Auflösung des Vereins kann grundsätzlich nur in einer besonders dazu einberufenen [[Guru Meditation]] beschlossen werden. Zu einer solchen Versammlung müssen alle Mitglieder geladen werden. Ein Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit.  
# Die Auflösung des Vereins kann grundsätzlich nur in einer besonders dazu einberufenen [[Guru Meditation]] beschlossen werden. Zu einer solchen Versammlung müssen alle Mitglieder geladen werden. Ein Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit.  
# Die auflösende [[Guru Meditation]] hat über das Vereinsvermögen zu entscheiden. Wenn keine Gründe dagegen vorgebracht werden können, ist der [[Wohlwollende Diktator]] als Liquidator zu bestellen.  
# Die auflösende [[Guru Meditation]] hat über das Vereinsvermögen zu entscheiden. Wenn keine Gründe dagegen vorgebracht werden können, ist der [[Wohlwollende Diktator]] als Liquidator zu bestellen.  
# Unter Berücksichtigung von § 22, Abs. 2 fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks das vorhandene Vereinsvermögen einer Organisation, die den Bestimmungen des §34ff der BAO entspricht zu.
# Unter Berücksichtigung von § 22, Abs. 2 fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks das vorhandene Vereinsvermögen einer Organisation, die den Bestimmungen des §34ff der BAO entspricht zu.