Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet | # Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet | ||
== | == §10 Organe des Vereins == | ||
# Die [[Guru Meditation]] | # Die [[Guru Meditation]] | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] | # Das [[Wohlwollende Gremium]] | ||
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# Die [[Fehlerkorrektur]] | # Die [[Fehlerkorrektur]] | ||
== | == §11 Die [[Guru Meditation]]== | ||
# Die ordentliche [[Guru Meditation]] findet mindestens einmal pro Jahr statt. Wenn es die Führung der Vereinsgeschäfte verlangt, kann eine außerordentliche [[Guru Meditation]] einberufen werden. Diese muß einberufen werden, wenn dies die ordentliche [[Guru Meditation]] beschlossen hat, dies vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird oder wenn diese von mindestens 10% der Mitglieder verlangt wird. | # Die ordentliche [[Guru Meditation]] findet mindestens einmal pro Jahr statt. Wenn es die Führung der Vereinsgeschäfte verlangt, kann eine außerordentliche [[Guru Meditation]] einberufen werden. Diese muß einberufen werden, wenn dies die ordentliche [[Guru Meditation]] beschlossen hat, dies vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird oder wenn diese von mindestens 10% der Mitglieder verlangt wird. | ||
# Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereins eingelangt sein. | # Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereins eingelangt sein. | ||
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# Bei der Bestellung eines [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollenden Organisators]] ist zuerst dessen genaues Aufgabengebiet und die Bestellungsdauer, welche 2 Jahre nicht überschreiten darf und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Erst nach Beschluss des Aufgabengebiets kann die Funktion selbst mit einfacher Mehrheit zu besetzen. | # Bei der Bestellung eines [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollenden Organisators]] ist zuerst dessen genaues Aufgabengebiet und die Bestellungsdauer, welche 2 Jahre nicht überschreiten darf und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Erst nach Beschluss des Aufgabengebiets kann die Funktion selbst mit einfacher Mehrheit zu besetzen. | ||
== | == §12 Aufgabenkreis der [[Guru Meditation]] == | ||
#Der [[Guru Meditation]] sind folgende Aufgabengebiete überlassen: | #Der [[Guru Meditation]] sind folgende Aufgabengebiete überlassen: | ||
## Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes | ## Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes | ||
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## Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen | ## Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen | ||
== | == §13 Das [[Wohlwollende Gremium]] == | ||
# Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an: | # Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an: | ||
## Der [[Wohlwollende Diktator]] | ## Der [[Wohlwollende Diktator]] | ||
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# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | # In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | ||
== | == §14 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] == | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereins. Insbesondere hat er zu besorgen: | # Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereins. Insbesondere hat er zu besorgen: | ||
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses | ## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses | ||
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# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] einzuberufen. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] einzuberufen. | ||
== | == §15 Wirkungsbereich der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] == | ||
# Der [[Wohlwollende Diktator]]: | # Der [[Wohlwollende Diktator]]: | ||
## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. | ## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. | ||
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# Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren. | # Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren. | ||
== | == §16 Die [[Prüfgruppe]] == | ||
# Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | # Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | ||
# Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | # Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | ||
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# Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten. | # Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten. | ||
== | == §17 Die [[Fehlerkorrektur]]== | ||
# Die [[Fehlerkorrektur]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Fehlerkorrektur]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | # Die [[Fehlerkorrektur]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Fehlerkorrektur]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | ||
# Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | # Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | ||
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# Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten. | # Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten. | ||
== | == §18 Auflösung des Vereins == | ||
# Die Auflösung des Vereins kann grundsätzlich nur in einer besonders dazu einberufenen [[Guru Meditation]] beschlossen werden. Zu einer solchen Versammlung müssen alle Mitglieder geladen werden. Ein Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit. | # Die Auflösung des Vereins kann grundsätzlich nur in einer besonders dazu einberufenen [[Guru Meditation]] beschlossen werden. Zu einer solchen Versammlung müssen alle Mitglieder geladen werden. Ein Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit. | ||
# Die auflösende [[Guru Meditation]] hat über das Vereinsvermögen zu entscheiden. Wenn keine Gründe dagegen vorgebracht werden können, ist der [[Wohlwollende Diktator]] als Liquidator zu bestellen. | # Die auflösende [[Guru Meditation]] hat über das Vereinsvermögen zu entscheiden. Wenn keine Gründe dagegen vorgebracht werden können, ist der [[Wohlwollende Diktator]] als Liquidator zu bestellen. | ||
# Unter Berücksichtigung von § 22, Abs. 2 fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks das vorhandene Vereinsvermögen einer Organisation, die den Bestimmungen des §34ff der BAO entspricht zu. | # Unter Berücksichtigung von § 22, Abs. 2 fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks das vorhandene Vereinsvermögen einer Organisation, die den Bestimmungen des §34ff der BAO entspricht zu. |