Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Frank (Diskussion | Beiträge) Ein paar Dinge in die Diskussion verpflanzt |
De-Crufting |
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# Sein Sitz ist Wien. | # Sein Sitz ist Wien. | ||
== §2 | == §2 Zweck == | ||
# Grundsätzliches | # Grundsätzliches | ||
## Die Tätigkeit des Vereins "Freunde des Metalabs - METALAB" und seiner Mitglieder ist politisch neutral. | ## Die Tätigkeit des Vereins "Freunde des Metalabs - METALAB" und seiner Mitglieder ist politisch neutral. | ||
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## Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vereinsmitgliedern und internationalen Vereinigungen mit ähnlichen Zielsetzungen. | ## Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vereinsmitgliedern und internationalen Vereinigungen mit ähnlichen Zielsetzungen. | ||
== | == §3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes == | ||
# Das Betreiben einer [http://metalab.at Webseite] und einer [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingliste ] zum Informationstausch zwischen den Mitgliedern | # Das Betreiben einer [http://metalab.at Webseite] und einer [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingliste ] zum Informationstausch zwischen den Mitgliedern | ||
# Der Betrieb eines Vereinslokals (in weiterer Folge als "MetaLab" bezeichnet) | # Der Betrieb eines Vereinslokals (in weiterer Folge als "MetaLab" bezeichnet) | ||
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# Das zur Verfügungstellen des Vereinslokals für Personen bzw. Gruppen mit ähnlicher Zielsetzung | # Das zur Verfügungstellen des Vereinslokals für Personen bzw. Gruppen mit ähnlicher Zielsetzung | ||
== | == §4 Finanzielle Mittel == | ||
# Mitgliedsbeiträge | # Mitgliedsbeiträge | ||
# Spenden | # Spenden | ||
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# Vermietung des MetaLabs | # Vermietung des MetaLabs | ||
== | == §5 Mitgliedschaft== | ||
# Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. | # Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. | ||
# Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person sein, sofern sie die Vereinsziele bejaht und einen von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden, jährlichen bzw, monatlichen Mindestförderungsbeitrag leistet. | # Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person sein, sofern sie die Vereinsziele bejaht und einen von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden, jährlichen bzw, monatlichen Mindestförderungsbeitrag leistet. | ||
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# Fördernde Mitgliedern die keine natürliche Person sind, steht kein Stimmrecht zu | # Fördernde Mitgliedern die keine natürliche Person sind, steht kein Stimmrecht zu | ||
== | == §6 Aufnahme von Mitgliedern == | ||
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | # Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrages an ein Organ des Vereins, welches darüber unverzüglich dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] zu berichten hat. Das [[Wohlwollende Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | ||
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt. | # Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass dies in öffentlicher Form über eine [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo Mailingsliste] erfolgt. | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Dies ist jedoch öffentlich und schriftlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig. | ||
== | == §7 Beendigung der Mitgliedschaft == | ||
# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins. | # Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereins. | ||
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | # Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | ||
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | # Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereins schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | ||
== | == §8 Rechte der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder, welche eine natürliche Person sind, ein aktives und passives Wahlrecht bei der [[Guru Meditation]] und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein. | # Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder, welche eine natürliche Person sind, ein aktives und passives Wahlrecht bei der [[Guru Meditation]] und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein. | ||
# Mitglieder die eine juristische Person sind, können eine Person nominieren, welche im Namen der juristischen Person Anträge einbringt und bei der [[Guru Meditation]] und den Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] und mit beratender Stimme teilnehmen kann. | # Mitglieder die eine juristische Person sind, können eine Person nominieren, welche im Namen der juristischen Person Anträge einbringt und bei der [[Guru Meditation]] und den Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] und mit beratender Stimme teilnehmen kann. | ||
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# Bis zur Entscheidung des Schiedgerichtes, bleiben die Entscheidungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bzw. dessen Vertreter aufrecht. | # Bis zur Entscheidung des Schiedgerichtes, bleiben die Entscheidungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bzw. dessen Vertreter aufrecht. | ||
== | == §9 Pflichten der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten. Weiters sind die von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge zu bezahlen. | # Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] zu beachten. Weiters sind die von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge zu bezahlen. | ||
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben. | # Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben. | ||
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# Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet | # Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet das Ansehen des Vereines zu wahren; öffentliche Verunglimpfung des Vereins wird mit sofortigem Ausschluss geahndet | ||
== §11 | == §11 Organe des Vereins == | ||
# Die [[Guru Meditation]] | # Die [[Guru Meditation]] | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] | # Das [[Wohlwollende Gremium]] | ||
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# Die [[Fehlerkorrektur]] | # Die [[Fehlerkorrektur]] | ||
== | == §12 Die [[Guru Meditation]]== | ||
# Die ordentliche [[Guru Meditation]] findet mindestens einmal pro Jahr statt. Wenn es die Führung der Vereinsgeschäfte verlangt, kann eine außerordentliche [[Guru Meditation]] einberufen werden. Diese muß einberufen werden, wenn dies die ordentliche [[Guru Meditation]] beschlossen hat, dies vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird oder wenn diese von mindestens 10% der Mitglieder verlangt wird. | # Die ordentliche [[Guru Meditation]] findet mindestens einmal pro Jahr statt. Wenn es die Führung der Vereinsgeschäfte verlangt, kann eine außerordentliche [[Guru Meditation]] einberufen werden. Diese muß einberufen werden, wenn dies die ordentliche [[Guru Meditation]] beschlossen hat, dies vom [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird oder wenn diese von mindestens 10% der Mitglieder verlangt wird. | ||
# Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereins eingelangt sein. | # Die ordentliche wie die außerordentliche [[Guru Meditation]] ist so einzuberufen, daß die Einladungen mindestens drei Wochen vor dem Termin den Vereinsmitgliedern zukommen können. In der Einladung hat der Ort, der Zeitpunkt und die Tagesordnung aufzuscheinen. Anträge zur [[Guru Meditation]] müssen bis spätestens eine Woche vor der Tagung an der Anschrift des Vereins eingelangt sein. | ||
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# Bei der Bestellung eines [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollenden Organisators]] ist zuerst dessen genaues Aufgabengebiet und die Bestellungsdauer, welche 2 Jahre nicht überschreiten darf und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Erst nach Beschluss des Aufgabengebiets kann die Funktion selbst mit einfacher Mehrheit zu besetzen. | # Bei der Bestellung eines [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollenden Organisators]] ist zuerst dessen genaues Aufgabengebiet und die Bestellungsdauer, welche 2 Jahre nicht überschreiten darf und die damit einher gehenden Rechte und Pflichten mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Erst nach Beschluss des Aufgabengebiets kann die Funktion selbst mit einfacher Mehrheit zu besetzen. | ||
== | == §13 Aufgabenkreis der [[Guru Meditation]] == | ||
#Der [[Guru Meditation]] sind folgende Aufgabengebiete überlassen: | #Der [[Guru Meditation]] sind folgende Aufgabengebiete überlassen: | ||
## Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes | ## Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes | ||
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## Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen | ## Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen | ||
== | == §14 Das [[Wohlwollende Gremium]] == | ||
# Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an: | # Dem [[Wohlwollende Gremium]] gehören an: | ||
## Der [[Wohlwollende Diktator]] | ## Der [[Wohlwollende Diktator]] | ||
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# In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | # In Ausnahmefällen kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschließen, das Protokol nur den Mitgliedern des Vereins zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlusses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | ||
== | == §15 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] == | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereins. Insbesondere hat er zu besorgen: | # Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereins. Insbesondere hat er zu besorgen: | ||
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses | ## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses | ||
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# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] einzuberufen. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] einzuberufen. | ||
== | == §16 Wirkungsbereich der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] == | ||
# Der [[Wohlwollende Diktator]]: | # Der [[Wohlwollende Diktator]]: | ||
## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. | ## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. | ||
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# Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren. | # Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren. | ||
== | == §17 Die [[Prüfgruppe]] == | ||
# Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | # Die [[Prüfgruppe]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Prüfgruppe]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | ||
# Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | # Die [[Prüfgruppe]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | ||
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# Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten. | # Die [[Prüfgruppe]] stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und genehmigt den Rechnungsabschluß. Sie hat der [[Guru Meditation]] zu berichten. | ||
== | == §18 Die [[Fehlerkorrektur]]== | ||
# Die [[Fehlerkorrektur]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Fehlerkorrektur]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | # Die [[Fehlerkorrektur]] wird jährlich grundsätzlich von der ordentlichen [[Guru Meditation]] gewählt. Kann die [[Fehlerkorrektur]] bei der ordentlichen [[Guru Meditation]] nicht festgesetzt werden, wird sie bis spätestens zwei Wochen vor der [[Guru Meditation]] vom [[Wohlwollende Gremium]] mit 2/3-Mehrheit bestimmt und muß von der ordentlichen [[Guru Meditation]] im nachhinein mit einfacher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt werden. | ||
# Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | # Die [[Fehlerkorrektur]] besteht aus drei Mitgliedern. Diese haben aus ihren Reihen einen Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit zu wählen. Ist dieser verhindert, führt das älteste Mitglied den Vorsitz. | ||
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# Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten. | # Die [[Fehlerkorrektur]] stellt die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinsstatuten fest und hat der [[Guru Meditation]] darüber zu berichten. | ||
== | == §18 Auflösung des Vereins == | ||
# Die Auflösung des Vereins kann grundsätzlich nur in einer besonders dazu einberufenen [Guru Meditation] beschlossen werden. Zu einer solchen Versammlung müssen alle Mitglieder geladen werden. Ein Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit. | # Die Auflösung des Vereins kann grundsätzlich nur in einer besonders dazu einberufenen [Guru Meditation] beschlossen werden. Zu einer solchen Versammlung müssen alle Mitglieder geladen werden. Ein Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit. | ||
# Die auflösende [[Guru Meditation]] hat über das Vereinsvermögen zu entscheiden. Wenn keine Gründe dagegen vorgebracht werden können, ist der [[Wohlwollende Diktator]] als Liquidator zu bestellen. | # Die auflösende [[Guru Meditation]] hat über das Vereinsvermögen zu entscheiden. Wenn keine Gründe dagegen vorgebracht werden können, ist der [[Wohlwollende Diktator]] als Liquidator zu bestellen. | ||
# Unter Berücksichtigung von § 22, Abs. 2 fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks das vorhandene Vereinsvermögen einer Organisation, die den Bestimmungen des §34ff der BAO entspricht zu. | # Unter Berücksichtigung von § 22, Abs. 2 fällt im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks das vorhandene Vereinsvermögen einer Organisation, die den Bestimmungen des §34ff der BAO entspricht zu. |