Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Der [[Wohlwollene MetaLab Hüter]] ist für die Organisation und Erhaltung des MetaLab zuständig. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. | # Der [[Wohlwollene MetaLab Hüter]] ist für die Organisation und Erhaltung des MetaLab zuständig. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. | ||
# Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]: Er hat den Schriftverkehr des Vereins zu besorgen und bei allen Sitzungen ordentliche Protokolle zu führen. Des weiteren obliegt ihm die Obsorge über die [http://metalab.at MetaLab Webseite]. | # Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]: Er hat den Schriftverkehr des Vereins zu besorgen und bei allen Sitzungen ordentliche Protokolle zu führen. Des weiteren obliegt ihm die Obsorge über die [http://metalab.at MetaLab Webseite]. | ||
# Den [[Wohlwollende Organisatoren]] obliegen, soferne sie von der [[Guru Meditation]] bestellt worden sind, die im Zuge ihrer Bestellung durch die [[Guru Meditation]] definierten Aufgaben und Verantwortungsgebiete. | # Den [[Wohlwollende Organisator | Wohlwollende Organisatoren]] obliegen, soferne sie von der [[Guru Meditation]] bestellt worden sind, die im Zuge ihrer Bestellung durch die [[Guru Meditation]] definierten Aufgaben und Verantwortungsgebiete. | ||
# Jedem Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] steht es frei, für eine gewissse Zeitdauer oder Aufgabenbereich eine Funktion und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten einer anderen Person zu übertragen. Diese Delegation muss schriftlich erfolgen und in geeigneter Weise kund getan werden. | # Jedem Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] steht es frei, für eine gewissse Zeitdauer oder Aufgabenbereich eine Funktion und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten einer anderen Person zu übertragen. Diese Delegation muss schriftlich erfolgen und in geeigneter Weise kund getan werden. | ||
# Wenn ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] die an eine Person übertragene Funktion wieder übernehmen möchte, kann sie dies jederzeit tun. Diese Rücknahme der Delegation muss aber ebenfalls schriftlich erfolgen und in geeigneter Weise kund getan werden. | # Wenn ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] die an eine Person übertragene Funktion wieder übernehmen möchte, kann sie dies jederzeit tun. Diese Rücknahme der Delegation muss aber ebenfalls schriftlich erfolgen und in geeigneter Weise kund getan werden. |