Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. | ## Er unterzeichnet alle Schriftstücke des Vereins, vertritt diesen nach außen und leitet die Sitzungen des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollende Gremiums]] und der [[Guru Meditation]]. Er ist berechtigt, in dringenden Fällen unter eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Diese sind dem [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremium]] jedoch nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. | ||
## Der [[Wohlwollende Diktator]] unterzeichnet alle Schriftstücke gemeinsam mit dem [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]]. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. Bei Beträgen, die diesen Betrag übersteigen, ist er gemeinsam mit dem [[Wohlwollene Geldverwahrer|Wohlwollenen Geldverwahrer]] zeichnungsberechtigt. | ## Der [[Wohlwollende Diktator]] unterzeichnet alle Schriftstücke gemeinsam mit dem [[Wohlwollende Wikischreiber | Wohlwollenden Wikischreiber]]. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. Bei Beträgen, die diesen Betrag übersteigen, ist er gemeinsam mit dem [[Wohlwollene Geldverwahrer|Wohlwollenen Geldverwahrer]] zeichnungsberechtigt. | ||
# Der [[Wohlwollene Geldverwahrer]]: Ihm obliegt die gesamte Geldgebarung des Vereins. Er hat die Bücher ordentlich zu führen und sämtliche Belege zu sammeln. Er hat jährlich der [[Prüfgruppe]] den Rechnungsabschluß vorzulegen. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. Bei Beträgen, die diesen Betrag übersteigen, ist er gemeinsam mit dem [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator | # Der [[Wohlwollene Geldverwahrer]]: Ihm obliegt die gesamte Geldgebarung des Vereins. Er hat die Bücher ordentlich zu führen und sämtliche Belege zu sammeln. Er hat jährlich der [[Prüfgruppe]] den Rechnungsabschluß vorzulegen. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. Bei Beträgen, die diesen Betrag übersteigen, ist er gemeinsam mit dem [[Wohlwollende Diktator | Wohlwollenden Diktator]] zeichnungsberechtigt. | ||
# Der [[Wohlwollene MetaLab Hüter]] ist für die Organisation und Erhaltung des MetaLab zuständig. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. | # Der [[Wohlwollene MetaLab Hüter]] ist für die Organisation und Erhaltung des MetaLab zuständig. In Angelegenheiten der finanziellen Gebarung ist er bis zu einem von der [[Guru Meditation]] zu bestimmenden Betrag alleine zeichnungsberechtigt. | ||
# Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]: Er hat den Schriftverkehr des Vereins zu besorgen und bei allen Sitzungen ordentliche Protokolle zu führen. Des weiteren obliegt ihm die Obsorge über die [http://metalab.at MetaLab Webseite]. | # Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]: Er hat den Schriftverkehr des Vereins zu besorgen und bei allen Sitzungen ordentliche Protokolle zu führen. Des weiteren obliegt ihm die Obsorge über die [http://metalab.at MetaLab Webseite]. |