Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]: Er hat den Schriftverkehr des Vereins zu besorgen und bei allen Sitzungen ordentliche Protokolle zu führen. Des weiteren obliegt ihm die Obsorge über die [http://metalab.at MetaLab Webseite]. | # Der [[Wohlwollende Wikischreiber]]: Er hat den Schriftverkehr des Vereins zu besorgen und bei allen Sitzungen ordentliche Protokolle zu führen. Des weiteren obliegt ihm die Obsorge über die [http://metalab.at MetaLab Webseite]. | ||
# Den [[Wohlwollende Organisatoren]] obliegen, soferne sie von der [[Guru Meditation]] bestellt worden sind, die im Zuge ihrer Bestellung durch die [[Guru Meditation]] definierten Aufgaben und Verantwortungsgebiete. | # Den [[Wohlwollende Organisatoren]] obliegen, soferne sie von der [[Guru Meditation]] bestellt worden sind, die im Zuge ihrer Bestellung durch die [[Guru Meditation]] definierten Aufgaben und Verantwortungsgebiete. | ||
# Jedem Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] steht es frei, für eine gewissse Zeitdauer oder Aufgabenbereich eine Funktion und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten einer anderen Person zu übertragen. Diese Delegation muss schriftlich erfolgen und in geeigneter Weise kund getan werden. | |||
# Wenn ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] die an eine Person übertragene Funktion wieder übernehmen möchte, kann sie dies jederzeit tun. Diese Rücknahme der Delegation muss aber ebenfalls schriftlich erfolgen und in geeigneter Weise kund getan werden. | |||
# Wenn ein Mitglied des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] eine Funktion an eine andere Person übergeben hat ist zu deren Ausführung nicht berechtigt, solange sie diese nicht explizit zurückfordert, oder sie von der mit der Funktion betrauten Person von sich aus wieder zurückgegeben wurde. | |||
# Personen an die eine Funktion des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] delegiert worden ist, sind ohne explizite Zustimmung des eigentlichen Funktionsträger nicht dazu berechtigt, die mit der Funktion einher gehenden Rechte und Pflichten an eine andere Person weiterzudelegieren. | |||
== §18 Die [[Prüfgruppe]] == | == §18 Die [[Prüfgruppe]] == |