Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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== §9 Rechte der Mitglieder == | == §9 Rechte der Mitglieder == | ||
# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder welche eine natürliche Person sind | # Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle Mitglieder, welche eine natürliche Person sind, ein aktives und passives Wahlrecht bei der [[Guru Meditation]] und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein. | ||
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereins ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der [[Guru Meditation]] | # Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereins ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der [[Guru Meditation]] als beratende Stimme fungieren. | ||
# Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] über das Vereinsvermögen verfügen, sofern die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden. | # Ein Mitglied darf in der Höhe seiner innerhalb der letzten 12 Monate gezahlen Mitgliedbetrages direkt und ohne Zustimmung des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] über das Vereinsvermögen verfügen, sofern die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen durch diese nicht gefährdet werden. | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bestätigen, wonach die Ausgabe nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird. | # Das [[Wohlwollende Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] bestätigen, wonach die Ausgabe nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird. |